Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization - ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.
In beiden Statistiken gelten jene Personen als arbeitslos oder erwerbslos, die ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. Dass trotzdem die Arbeitslosigkeit der SGB-Arbeitsmarktstatistik höher ausfällt als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts folgt daraus, dass die Begriffsmerkmale unterschiedlich definiert und mit verschiedenen Methoden erhoben werden.
In folgenden Punkten gibt es Unterschiede:
- Unterschiedliche Erhebungsmethoden
- Altersabgrenzung
- Aktive Arbeitsuche
- Verfügbarkeit
- Das Ein-Stunden-Kriterium
- Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Zusammenfassend ergeben sich folgende grundlegende Unterschiede:
- Die ILO-Erwerbsstatistik hat eine eher ökonomische Sichtweise. Sie unterscheidet trennscharf zwischen Erwerbstätigen und Erwerbslosen und bildet umfassend die Personen ab, die aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie nimmt dabei auch die Suche nach geringfügigen Arbeitsplätzen mit in den Blick und erfasst auch die Personen, die sich nicht arbeitslos melden. Die ILO-Erwerbsstatistik ist für internationale Vergleiche unentbehrlich, weil die Daten nach einem international einheitlichen Konzept erhoben werden.
- Die SGB-Arbeitsmarktstatistik nimmt stärker eine sozialpolitische Perspektive ein. Anders als in der ILO-Erwerbsstatistik werden auch die Personen als arbeitslos erfasst, die eine nur geringfügige Beschäftigung ausüben. Zudem sind in der SGB-Arbeitsmarktstatistik auch Personen enthalten, die Arbeit wollen, aber zuletzt keine konkreten Suchschritte unternommen haben.
In beiden Messkonzepten werden Personen unter bestimmten Bedingungen nicht als arbeitslos gezählt, obwohl sie – im allgemeinen und nicht im aktiven Sinne – auf der Suche nach einer regulären Beschäftigung sind und in diesem Sinne noch ein „Problem am Arbeitsmarkt“ haben. Dazu gehören in beiden Konzepten z.B. Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und in Qualifizierungsmaßnahmen, die zwar die Arbeitslosenkriterien nicht erfüllen, aber nicht die individuell erstrebte reguläre Beschäftigung ausüben. Die systematische Erweiterung des Arbeitslosenbegriffs zum Begriff der Unterbeschäftigung erfasst diese Problemlagen mit.
Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff Unterbeschäftigung von der Statistik der BA anders definiert ist als im ILO-Konzept. Unterbeschäftigung im ILO-Konzept ist das partielle Fehlen von Arbeit und damit Unterbeschäftigte eine Untergruppe der Erwerbstätigen. Als Unterbeschäftigte werden im ILO-Konzept Erwerbstätige gezählt, die zeitlich mehr arbeiten wollen, also zum Beispiel ein geringfügig Beschäftigter, der eine Vollzeitstelle anstrebt.