Arbeitslosigkeit

Grundlage für die Arbeitslosenstatistik ist die Definition der Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch

In einer ersten Annäherung an den Wortlaut ist arbeitslos, wer keine bezahlte Arbeit hat. Allerdings gelten nicht alle erwachsenen Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, als arbeitslos. So werden z.B. Schüler und Studenten, Frauen und Männer, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen, sowie Rentner und Pensionäre nicht als Arbeitslose angesehen. Von Arbeitslosigkeit spricht man umgangssprachlich  erst dann, wenn sie unfreiwillig ist und die betroffenen Personen entsprechend bereit sind, Arbeit aufzunehmen bzw. ihre Arbeitskraft anbieten. In den Resolutionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Verordnungen der Europäischen Union und dem Sozialgesetzbuch (SGB) in Deutschland werden drei Kriterien genannt, die Arbeitslose erfüllen müssen: sie müssen ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen.

Die Arbeitslosigkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Dort heißt es im § 16 Absatz 1 SGB III:

Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Im Abs. 2 heißt es dann außerdem: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Der Arbeitslosenbegriff wird im Sozialgesetzbuch III weiter präzisiert. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben wichtig:

Diese Begriffe werden im Glossar erläutert.

Auf Arbeitslosengeld II-Bezieher wird nach § 53a Absatz 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III sinngemäß angewendet. Die Betreuung und Arbeitslosmeldung erfolgt in einem Jobcenter. In § 53a Absatz 2 SGB II ist als Ausnahme geregelt, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben dann nicht als arbeitslos gelten, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist.

Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht als arbeitslos geführt werden:

  1. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
  2. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.