Unterbeschäftigung

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt sind.

Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet:

  1. Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung (am ersten Arbeitsmarkt) in einer Volkswirtschaft gegeben.
  2. Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

Die Unterbeschäftigung setzt sich zusammen aus drei Personengruppen:

  1. den Arbeitslosen nach § 16 SGB III,
  2. Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und
  3. Personen in bestimmten Sonderstatus (vor allem kurzfristig erkrankte Personen).

Die Unterbeschäftigung wird nach der individuellen Situation der Personen differenziert. Die individuelle Betroffenheit in der Unterbeschäftigung reicht von Personen, die arbeitslos nach § 16 SGB III sind, bis zu Maßnahmeteilnehmer, die weit weg vom Arbeitslosenstatus nach § 16 Abs. 1 SGB III sind. Personen fern vom Arbeitslosenstatus haben ihr Beschäftigungsproblem individuell weitgehend gelöst. Sie stehen aber für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, arbeitslos wären. In der nachfolgenden Übersicht werden die Komponenten der Unterbeschäftigung und die ihnen aktuell zugeordneten arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Sonderstatus zusammengefasst dargestellt.

Tabellarische Darstellung der Komponenten der Unterbeschäftigung

Maßgebend für die Zuordnung zur Unterbeschäftigung ist die gesamtwirtschaftlich entlastende Wirkung während der Förderung oder der Verweilzeit in einem Sonderstatus. Zwei Wirkungsrichtungen werden unterschieden:

  1. Arbeitslosigkeit wird reduziert, weil die Förderung das effektive Arbeitskräfteangebot verringert: dies gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen und vorruhestandsähnliche Regelungen.
  2. Arbeitslosigkeit wird reduziert, weil zusätzliche Beschäftigung geschaffen bzw. Beschäftigung stabilisiert wird: das gilt für Beschäftigungschaffende Maßnahmen, den Beschäftigungszuschuss, die Kurzarbeit und Förderung der Selbständigkeit.

 

Die Einführung der Unterbeschäftigungsrechnung wurde beschrieben in dem Methodenbericht "Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung" (PDF, 359KB) vom Mai 2009 und die erste Anpassung in dem Methodenbericht "Weiterentwicklung des Messkonzepts der Unterbeschäftigung" (PDF, 691KB) vom Mai 2011.