Kennzahlensteckbriefe

Die Steckbriefe informieren über Definition, Aussagekraft, Berechnung und Datenquellen der Kennzahlen, die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorkommen.

Abgangsrate

Definition:
Abgänge im Berichtsmonat bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Abgangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Abgänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden.
Der Bestand dient der Normierung des Abgangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Abgangsraten über längere Zeiträume werden als mit dem Bestand gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Abgangsraten gebildet.

Zähler:
Abgänge im Berichtsmonat (Zeitraumbetrachtung)

Nenner:
Bestand des Vormonats (Stichtagsbetrachtung)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • zeitlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • berufsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • wirtschaftsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • weitere:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik

Fachstatistik(en):
Üblicherweise werden Abgangsraten innerhalb der Arbeitslosen- oder der Leistungsstatistik berechnet.

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
keine

Abgangsrate Arbeitslose

Definition:
Abgang Arbeitsloser eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Abgangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Abgänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden. Der Bestand dient der Normierung des Abgangs, sodass Vergleiche im Zeitverlauf oder über unterschiedliche Regionen hinweg möglich werden.
Die Abgangsrate Arbeitsloser kann für die Gesamtheit der arbeitslosen Personen sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgang Arbeitsloser eines Monats

Nenner:
Bestand Arbeitsloser im Vormonat

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • berufsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
monatliche und jahresdurchschnittliche Berechnung

Abgangsrate erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Definition:
Relation der Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Abgangsrate kann für die Gesamtheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Abgangsraten beziehen den Abgang auf den Bestand und ermöglichen damit Aussagen zur Bedeutung der Stromgröße Abgang relativ zum Bestand. Der Bestand dient der Normierung des Abgangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.
Abgänge werden über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Ein Abgang liegt vor, wenn der Bestandsstatus wechselt von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Abgangsraten über längere Zeiträume werden als gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Abgangsraten gebildet.

Zähler:
Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb eines Berichtsmonats

Nenner:
Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von drei Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.

Abgangsrate nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Definition:
Relation der Abgänge von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Abgangsrate kann für die Gesamtheit der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Abgangsraten beziehen den Abgang auf den Bestand und ermöglichen damit Aussagen zur Bedeutung der Stromgröße Abgang relativ zum Bestand. Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.
Abgänge werden über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Ein Abgang liegt vor, wenn der Bestandsstatus wechselt von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Abgangsraten über längere Zeiträume werden als gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Abgangsraten gebildet.

Zähler:
Abgänge von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb eines Berichtsmonats

Nenner:
Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von drei Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Bei Hilfebedürftigkeit können sie als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII.

Abgangsrate von Arbeitslosengeldempfängern

Definition:
Abgang von Arbeitslosengeldempfängern eines Monats bezogen auf den Bestand an Arbeitslosengeldempfängern des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Abgangsrate aus Arbeitslosengeldbezug gibt die Wahrscheinlichkeit an, im kommenden Monat den Alg-Bezug unabhängig von der Art der Beendigung zu beenden.
Die Abgangsrate kann für die Gesamtheit der leistungsberechtigten Personen sowie nach Personenmerkmalen (z. B.: Alter, Geschlecht oder Nationalität), regionalen Strukturen (bis auf Agentur-, Kreis- und Jobcenterebene) und leistungsrelevanten Merkmalen (z. B. Leistungsart, Anspruchs- oder Leistungshöhe) ausgewiesen werden. Zähler und Nenner müssen dann jeweils entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Abgangsrate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgänge von Alg-Empfängern im Monat t

Nenner:
Bestand von Alg-Empfängern des Vormonats t-1

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    Die vollständige Anzahl der Leistungsempfänger wird nach einer zweimonatigen Wartezeit erhoben, um Verzögerungen bei der Antragsabgabe und -bearbeitung auszugleichen. Daten stehen ab Juli 2003 zur Verfügung.
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik SGB III

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA (DV-Verfahren Alg/Alhi-Uhg, COLIBRI)

Weitergehende Hinweise:
Abgänge sind die Zahl der im Laufe des Berichtszeitraums beendeten Leistungsfälle. In einem Berichtszeitraum können mehrere Abgänge eines Leistungsempfängers erfolgt sein, die alle zu zählen sind. Die Bestandsstatistiken weisen alle Leistungsempfänger aus, die am statistischen Zähltag Anspruch auf die jeweilige Leistung hatten.

Abgangsrate von Regelleistungsbeziehern (RLB)

Definition:
Abgang von Regelleistungsbeziehern eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Abgangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Abgänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden. Der Bestand dient der Normierung des Abgangs, sodass Vergleiche im Zeitverlauf oder über unterschiedliche Regionen hinweg möglich werden.
Die Abgangsrate von Regelleistungsbeziehern kann für die Gesamtheit der Regelleistungsbezieher (einschl. erwerbsfähiger und nicht erwerbsfähiger leistungsberechtigter Personen) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Abgangsraten über längere Zeiträume werden als mit dem Bestand gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Abgangsraten gebildet.

Zähler:
Abgang Regelleistungsbezieher eines Monats (Zeitraumbezug)

Nenner:
Bestand der Regelleistungsbezieher zum Zähltag des Vormonats (Stichtagsbezug)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    Daten stehen nach einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung. Aufgrund eingeschränkter Plausibilität können die Bewegungsdaten trägerübergreifend für die Berichterstattung ab Januar 2007 ausgewertet werden.
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Als Bewegung werden Zu- und Abgänge über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Die Bewegungsmessung kann sich auf unterschiedliche Messebenen beziehen:

Ausgehend von der Zählung eines Regelleistungsberechtigten im Bestand wird jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Bestandsveränderung in der Grundsicherung SGB II von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt stellt auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten aus einer der weiteren Personengruppen „sonstige Leistungsberechtigte (SLB)“, „vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS)“ und „Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL)“ einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar.
Auf Messebene der Bewegung von Regelleistungsberechtigten (RLB) kann auch eine Differenzierung nach den Teilgruppen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF) vorgenommen werden.
In der Berichterstattung über Bewegungen der Grundsicherungsstatistik werden bei beiden Bewegungskennzahlen (Zugang/Abgang) Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage andauern, in der Regel nicht als Bewegung ausgewiesen. Bei diesen kurzzeitigen Unterbrechungen muss eher von prozessgesteuerten Bewegungen (verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung, Übergang in andere BG etc.) ausgegangen werden, als von tatsächlicher, wenn auch nur temporärer Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Methodenbericht zur Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen (PDF, 764KB)
Von dieser Berechnungsweise abweichend ist die „Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ zum Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit in § 4 Abs. 2 Nr. 3 der RVO zu § 48a SGB II (Vergleich der Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) wie folgt definiert:
Relation der Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat.
Die Abgänge beziehen sich hierbei auf die Messebene ELB und enthalten zusätzlich Statuswechsel von ELB zu weiteren Personengruppen (SLB, AUS und KOL).

Anteil Arbeitslosengeldbezug an beendeten Beschäftigungsverhältnissen

Definition:
Anteil des Zugangs von Arbeitslosengeldempfängern bei Arbeitslosigkeit an beendeten Beschäftigungsverhältnissen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Kennzahl gibt den Anteil der Personen an, die nach Beendigung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem SGB III beziehen.
In der Regel verringert sich im Konjunkturaufschwung die Kennzahl, da vermehrt Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz freiwillig wechseln und gekündigte Arbeitnehmer leichter ohne Arbeitslosigkeit eine Anschlussbeschäftigung finden. Im Konjunkturabschwung ist es umgekehrt: Der Anteil steigt, weil die freiwillige Fluktuation nachlässt und gekündigte Arbeitnehmer vermehrt arbeitslos werden.
Hinsichtlich der beendeten Beschäftigungsverhältnisse (nach dem Wohnortprinzip) können Unschärfen bei der regionalen Zuordnung vorliegen, da die Meldevorschrift nicht klarstellt, welcher Wohnsitz – Haupt- oder Nebenwohnsitz mit überwiegendem Aufenthaltsort – vom Arbeitgeber zu melden ist. Zudem liegen für die Kennzahlen unterschiedliche Betrachtungszeitpunkte vor: Die Zählergröße wird aus allen Zugängen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Stichtagen zur Monatsmitte, die beendeten Beschäftigungsverhältnisse als Summe von Kalendermonaten ermittelt. Bei den beendeten Beschäftigungsverhältnissen ist zu beachten, dass auch Umsetzungen von Mitarbeitern (Aufsplittung von Betrieben oder Fusion von Betrieben) ohne realen Arbeitsplatzwechsel mit enthalten sind.

Berechnung:
`Relation="Zähler"/"Nenner"`

Zähler:
Zugang an Arbeitslosengeldempfängern (ohne Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) innerhalb eines Quartals

Nenner:
Beendete Beschäftigungsverhältnisse von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (nach dem Wohnortprinzip) innerhalb eines Quartals

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    bis zur Ebene der Bundesländer verfügbar
  • zeitlich:
    verfügbar mit Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik SGB III (Zugang an Arbeitslosengeldempfängern (ohne Alg-W)); Beschäftigungsstatistik (beendete Beschäftigungsverhältnisse von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
keine

Arbeitsaufnahme-Chance aus Alg-Bezug

Definition:
Abgang von Arbeitslosengeldempfängern eines Monats in Beschäftigung bezogen auf den Bestand an Arbeitslosengeldempfängern des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Arbeitsaufnahme-Chance gibt die Wahrscheinlichkeit an, im kommenden Monat den Alg-Bezug durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden.
Die Arbeitsaufnahme-Chance kann für die Gesamtheit der leistungsberechtigten Personen sowie nach Personenmerkmalen (z. B.: Alter, Geschlecht oder Nationalität), regionalen Strukturen (bis auf Agentur-, Kreis- und Jobcenterebene) und leistungsrelevanten Merkmalen (z. B. Leistungsart, Anspruchs- oder Leistungshöhe) ausgewiesen werden. Zähler und Nenner müssen dann jeweils entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgänge von Alg-Empfängern mit dem Beendigungsgrund Arbeitsaufnahme im Monat t

Nenner:
Bestand von Alg-Empfängern des Vormonats t-1

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    Die vollständige Anzahl der Leistungsempfänger wird nach einer zweimonatigen Wartezeit erhoben, um Verzögerungen bei der Antragsabgabe und -bearbeitung auszugleichen. Daten stehen ab Juli 2003 zur Verfügung.
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik SGB III

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA (DV-Verfahren Alg/Alhi-Uhg, COLIBRI)

Weitergehende Hinweise:
Abgänge sind die Zahl der im Laufe des Berichtszeitraums beendeten Leistungsfälle. In einem Berichtszeitraum können mehrere Abgänge eines Leistungsempfängers erfolgt sein, die alle zu zählen sind. Die Bestandsstatistiken weisen alle Leistungsempfänger aus, die am statistischen Zähltag Anspruch auf die jeweilige Leistung hatten.

Arbeitslosenquote

Definition:
Anteil des Arbeitslosenbestands zum Stichtag an den zivilen Erwerbspersonen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.
Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.
Arbeitslosenquoten lassen sich für folgende Personengruppen berechnen: Jüngere, Ältere, Frauen, Männer, Ausländer.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand Arbeitslose eines Monats

Nenner:
Bezugsgröße (alle zivilen Erwerbspersonen) im betreffenden Monat
Die Arbeitslosenquote kann auch als jahresdurchschnittliche Quote berechnet werden. Berechnung: jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl durch jahresdurchschnittliche Bezugsgröße

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine Berechnung bei sehr kleinen Bezugsgrößen (<1.000);
    zwischen 1.000 und 15.000 Ermessensspielraum
  • zeitlich:
    Verfügbarkeit mit Bezugsgröße „alle zivilen Erwerbspersonen“
    • ab 1991 für Deutschland und BA-Struktur
    • ab 1992 für Ost-/Westdeutschland
    • ab 1994 für Länder und Kreise
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    Werte größer 100 Prozent (möglich bei der Arbeitslosenquote für Ausländer auf regionaler Ebene) werden nicht ausgewiesen.

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik; für die Bezugsgröße: Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, externe Statistiken

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), Sozialversicherungsmeldungen, Datenlieferung des Statistischen Bundesamtes

Weitergehende Hinweise:
Die Arbeitslosenquote lässt sich auch mit der Bezugsgröße abhängige zivile Erwerbspersonen berechnen.
Weitere Details zu den Datengrundlagen der Arbeitslosenquote sowie zu Möglichkeiten und Grenzen der Berichterstattung finden sich im Methodenbericht zur Erweiterung der Berichterstattung über Arbeitslosenquoten (PDF, 260KB).

Arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote 1 (AQ1)

Definition:
Anteil der Arbeitsuchenden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderleistungen erhalten, an der Summe aus diesen Geförderten und Arbeitslosen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Aktivierungsquote hilft bei der Beantwortung der Frage, wie viele Arbeitsuchende sich unter Einsatz von Maßnahmen der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung von Arbeitslosigkeit beteiligen bzw. wie viele Arbeitsuchende mit Hilfe der Instrumente „aktiviert“ sind. Durch die Quotenbildung werden Vergleiche wie etwa zwischen Regionen oder im Zeitverlauf möglich. Die Aktivierungsquoten sollten entsprechend der unterschiedlichen potentiellen Teilnehmerkreise zwischen den Rechtskreisen getrennt betrachtet werden. Eine solche Relation wird auch in der Eingliederungsbilanz gem. § 11 SGB III bzw. § 54 SGB II gebildet.
Hinsichtlich der Größenordnung der Aktivierungsquoten ist es unrealistisch, zu erwarten, dass alle Arbeitslosen zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aktiv gefördert werden, also eine Aktivierungsquote von 100 Prozent vorliegt. Zum einen ist für Personen, bei denen die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensivere Beratung, Betreuung und Vermittlung können genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Die Aktivierungsquote weist den „momentanen“ Anteil der aktivierten Personen aus. Daher ist eine „inverse“ Interpretation der Aktivierungsquoten problematisch, da es nicht auszuschließen ist, dass sich unter den im Nenner aufgeführten Arbeitslosen auch solche befinden, die bereits in der Vergangenheit aktiviert wurden. Aus einer Aktivierungsquote in Höhe von 25 Prozent kann also nicht geschlossen werden, dass 75 Prozent der potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden.

Berechnung:
`Quote=100*"Zähler"/"Nenner"`

Zähler:
Bestand Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (siehe Tabelle unten), ggf. nach Rechtskreis SGB II oder III

Nenner:
Bestand Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (siehe Tabelle unten), plus Bestand Arbeitslose, ggf. nach dem mit dem Zähler korrespondierenden Rechtskreis

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2000;
    Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II;
    aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Aktivierungsquoten, denen weniger als 20 zu aktivierende Personen zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Arbeitslosenstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Die Rechtskreiszuordnung richtet sich bei den Arbeitslosen nach dem jeweiligen Träger, der für die Betreuung des Arbeitslosen zuständig ist. Bei den Maßnahmeteilnehmenden ist für die Rechtskreiszuordnung entscheidend, welcher Träger für die Förderung zuständig ist, also wer die Förderung finanziert. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Wohnort des Kunden.
Neben der arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquote für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III – werden regelmäßig auch noch die „arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2a)“ sowie die „ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2b)“ ausgewiesen. Ergänzt werden diese Quoten je nach Fragestellung durch die „ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)“.
Weitere Informationen im Methodenbericht zur Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II.
Leistungen der Arbeitsförderung, die in die arbeitsmarktorientierte AQ1 einfließen:

Rechtskreis SGB IIIRechtskreis SGB II
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Probebeschäftigung behinderter Menschen
  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
  • ESF-Qualifizierung wahrend Kurzarbeit (nur SGB III)
  • Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eingliederungszuschuss
  • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte
  • Entgeltsicherung für Ältere (nur SGB III)
  • Zuschüsse an Personal-Service-Agenturen
  • Einstellungszuschuss für Neugründungen
  • Einstellungszuschuss bei Vertretung
  • Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
  • Eingliederungsgutschein
  • Gründungszuschuss (nur SGB III)
  • Überbrückungsgeld für Selbständige (nur SGB III)
  • Existenzgründerzuschuss für Gründung einer Ich-AG (nur SGB III)
  • Einzelfallförderung Reha (nur SGB III)
  • Individuelle rehaspezifische Maßnahmen (nur SGB III)
  • Unterstützte Beschäftigung Reha (nur SGB III)
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen
  • Freie Förderung nach § 10 SGB III (a. F.) (nur SGB III)
  • Europäischer Globalisierungsfonds (nur SGB III)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Probebeschäftigung behinderter Menschen
  • Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher
  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
  • Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eingliederungszuschuss
  • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte
  • Einstiegsgeld bei abhängiger Erwerbstätigkeit (nur SGB II)
  • Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (nur SGB II)
  • Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (nur SGB II)
  • Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II (a. F.) (nur SGB II)
  • Zuschüsse an Personal-Service-Agenturen
  • Einstellungszuschuss für Neugründungen
  • Einstellungszuschuss bei Vertretung
  • Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
  • Eingliederungsgutschein
  • Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c Abs. 2 SGB II (nur SGB II)
  • Arbeitsgelegenheiten (nur SGB II)
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen (nur SGB II)
  • Bundesprogramm Soziale Teilhabe (nur SGB II)
  • Beschäftigungsphase Bürgerarbeit (nur SGB II)
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen
  • Freie Förderung nach § 16f SGB II (nur SGB II)
  • sonstige weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (a. F.) (nur SGB II)
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) nach § 16e SGB II (nur SGB II)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II (nur SGB II)

Arbeitsstellenbestandsquote

Definition:
Anteil gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen an der Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Arbeitsstellenbestandsquote bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der Kräftenachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht realisiert werden kann und ist ein erster Indikator für Knappheit.
Sie wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse berechnet.
Die Höhe der Arbeitsstellenbestandsquote hängt von der Einschaltung der Arbeitsagenturen ab und ist deshalb nur bedingt als Knappheits- bzw. Nachfrageindikator zu interpretieren. Dieser Vorbehalt gilt auch für Veränderungen der Quoten, die auch auf Veränderungen der Einschaltung beruhen können.
Die Arbeitsstellenbestandsquote kann nur die Nachfrage nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung berücksichtigen. Damit wird insbesondere selbständige Erwerbstätigkeit und geringfügig entlohnte Beschäftigung aus der Betrachtung ausgeklammert.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (zum Quartalsende)

Nenner:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Quartalszahlen, ohne Auszubildende)
plus
Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (zum Quartalsende)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Berechnung erfolgt nur bis zur Ebene der Bundesländer
  • zeitlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    Arbeitsstellen ohne Daten der zkT

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Diese Kennzahl wird in der Regel quartalsweise ausgewiesen.
Weiterführende Informationen zur Arbeitsstellenzugangsrate finden sich im Methodenbericht zu Möglichkeiten und Grenzen einer statistischen Engpassanalyse nach Berufen, 2011 (PDF, 633KB).

Arbeitsstellenzugangsrate

Definition:
Zugang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen bezogen auf die Summe der Bestände von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Arbeitsstellenzugangsrate bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der Kräftenachfrage zu einer bestimmten Zeit neu entsteht. Sie wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse berechnet.
Es gilt die gleiche Einschränkung wie bei der Arbeitsstellenbestandsquote: Die Zugangsrate ist abhängig von der Einschaltung der Arbeitsagenturen und bildet daher nur einen Teil der neu entstehenden Nachfrage ab.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugang gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (Quartals- und Jahressumme)

Nenner:
Bestand sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Quartalszahlen, ohne Auszubildende)
plus
Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (zum Quartalsende)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Berechnung erfolgt nur bis zur Ebene der Bundesländer
  • zeitlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    Arbeitsstellen ohne Daten der zkT

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Diese Kennzahl wird in der Regel quartalsweise ausgewiesen.
Weiterführende Informationen zur Arbeitsstellenzugangsrate finden sich im Methodenbericht zu Möglichkeiten und Grenzen einer statistischen Engpassanalyse nach Berufen, 2011 (PDF, 633KB).

Ausbildungsbetriebsquote

Definition:
Anteil der Betriebe mit mindestens einem Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Ausbildungsbetriebe

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Ausbildungsbetriebsquote zeigt an, wie groß der Anteil ausbildender Betriebe ist und dient somit als Maß für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Sie bildet einen Maßstab, um die Beteiligung von Betrieben an der beruflichen Ausbildung Jugendlicher und deren Entwicklung zu beurteilen. Gezählt werden alle Betriebsstätten in Deutschland, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/-innen beschäftigen. Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Betriebe ausbildungsberechtigt sind oder nicht. Viele der nicht ausbildenden Betriebe bilden meist deshalb nicht aus, weil sie keine Ausbildungsberechtigung haben. Die Ausbildungsbetriebsquote erlaubt keinen Rückschluss auf den quantitativen Umfang der Ausbildung in den ausbildenden Betrieben und sollte deshalb grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Ausbildungsquote interpretiert werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand der Betriebe mit mindestens einem Auszubildenden

Nenner:
Bestand der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar sechs Monate nach Stichtag
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)
    WZ 1993: Januar 1999 bis März 2003
    WZ 2003: April 2003 bis Dezember 2008
    WZ 2008: März 2008 bis aktuell
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Ausbildungsquote

Definition:
Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Ein wichtiger Bestimmungsfaktor für die Ausbildungsquote ist das Ausbildungsangebot der Betriebe. Regionale Unterschiede der Ausbildungsquote können zum einen auf unterschiedliche Branchenstrukturen zurückgeführt werden. So lassen sich Wirtschaftszweige und Berufsbereiche mit einer langen Tradition der dualen Berufsausbildung wie das Handwerk oder die gewerblich-technischen Berufe von Bereichen mit geringerer Ausbildungstradition und Ausbildungsneigung, insbesondere in Teilen des Dienstleistungssektors, unterscheiden. Zum anderen können Betriebsgrößenstrukturen regionale Unterschiede bedingen: Größere Betriebe beteiligen sich häufiger an der Ausbildung als Kleinbetriebe. Bei Letzteren liegen aber die innerbetrieblichen Anteile der Auszubildenden an den Beschäftigten im Durchschnitt über denen von Großbetrieben. Des Weiteren wirken die konjunkturelle Lage und die regionale Arbeitsmarktsituation auf das Angebot an Ausbildungsplätzen und somit auf die Ausbildungsquote.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand an Auszubildenden

Nenner:
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar sechs Monate nach Stichtag
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)
    WZ 1993: Januar 1999 bis März 2003
    WZ 2003: April 2003 bis Dezember 2008
    WZ 2008: März 2008 bis aktuell
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Auspendlerquote

Definition:
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Region, deren Arbeitsort außerhalb dieser Region liegt, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in der Region

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Auspendlerquote dient als Maß für die Mobilität der Arbeitnehmer einer Region. Sie zeigt an, wie viel Prozent der Arbeitnehmer aus der Region auspendeln.
Die Einpendlerquote als reziprokes Maß ist entsprechend berechenbar als Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Region, deren Wohnort außerhalb dieser Region liegt, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in der Region.
Im Allgemeinen werden Ein- und Auspendlerquoten auf Basis des Stichtags 30.06. eines Jahres ausgewiesen.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in der Region und Arbeitsort außerhalb der Region

Nenner:
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in der Region

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Beschäftigungsquote

Definition:
Anteil der Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Beschäftigungsquote ist ein Schlüsselindikator zur Beurteilung des Beschäftigungsstandes in einer Region.
Welcher Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung einer Beschäftigung nachgeht, unterliegt vielfältigen, regional unterschiedlich ausgeprägten Einflüssen. Dazu gehören die Erwerbsneigung in der Bevölkerung, die Wirtschaftslage der Unternehmen sowie das Zusammenspiel von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, darunter auch die Arbeitsmarktpolitik.
Die Beschäftigungsquote zeigt an, in welchem Umfang sich soziodemographische Voraussetzungen – insbesondere Zahl und Struktur der Bevölkerung – auf die Beschäftigung auswirken. Sie wird beeinflusst von Wanderungen und Pendlerströmen, aber auch langfristig von Geburtenentwicklung und Lebenserwartung.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Beschäftigte von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort. Es fließen sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte ein. Beamtinnen und Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige sind hingegen nicht berücksichtigt.

Nenner:
Wohnbevölkerung von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze. Dabei ist die Hauptwohnung innerhalb Deutschlands ausschlaggebend. Somit berücksichtigt die Beschäftigungsquote auch alle hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer. Die Bevölkerung kann nicht exakt bis zur jeweils geltenden Regelaltersgrenze abgebildet werden und wird deshalb näherungsweise ermittelt.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen die Bevölkerungsdaten zur Verfügung. Die Werte liegen jeweils zum 31.12. eines Jahres vor. Sie bilden die Bezugsgröße für das halbe Jahr vor (ab Juli) und das halbe Jahr nach dem 31.12. (bis Juni). Liegen für den aktuellen Rand der Berichterstattung zu Beschäftigungsquoten noch keine Bevölkerungsdaten vor, so wird für die Berechnung von aktuellen vorläufigen Quoten die letztverfügbare Bevölkerungszahl verwendet.

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar mit Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Besonderheiten der Migrationsberichterstattung:
Im Rahmen der Migrationsberichterstattung werden ergänzend bis auf Bundeslandebene Beschäftigungsquoten für einzelne Staatsangehörigkeiten auf Basis der jeweiligen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren aus dem Ausländerzentralregister mit periodengleicher Bezugsgröße veröffentlicht.

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung); Statistisches Bundesamt (Bevölkerung)

Weitergehende Hinweise:
Die Beschäftigungsquote kann grundsätzlich auch für einzelne Beschäftigungsarten, andere Altersgruppen oder verschiedene soziodemographische Teilgruppen berechnet werden. In diesen Fällen ist die zugrunde liegende Personengruppe der Beschäftigten explizit benannt. So bezieht sich die Beschäftigungsquote (SvB) auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Beschäftigungsquote (GB) auf geringfügig Beschäftigte und die Beschäftigungsquote (aGB) auf ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Beteiligungsgrad

Definition:
Anteil der Abgänge Arbeitsloser in Beschäftigung an den begonnenen Beschäftigungsverhältnissen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Der Beteiligungsgrad ermöglicht eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse ist, die mit Arbeitslosen besetzt werden.
Die Aussagekraft der Kennzahl kann – insbesondere in tieferer regionaler Gliederung – durch die Messgenauigkeit der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse eingeschränkt sein. Diese kann überzeichnet sein, wenn deren Meldung lediglich aufgrund einer neuen Betriebsnummer im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung erfolgte.

Berechnung:
`Grad="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgänge Arbeitsloser in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (einschließlich (außer-)betrieblicher Ausbildung)

Nenner:
Begonnene Beschäftigungsverhältnisse am Wohnort (ohne Auszubildende) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Regionale Einschränkungen ergeben sich, da bei Datenausfällen oder unplausiblen Datenlieferungen in Regionen mit JC zkT die Zu- und Abgangsgründe der Arbeitslosen nicht geschätzt werden.
  • zeitlich:
    Die Abgangsstruktur ist erst ab Januar 2007 auswertbar.
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    Die Aussagekraft ist ggf. aufgrund des hohen Anteils fehlender Werte bei den Arbeitslosendaten nach WZ eingeschränkt.
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Bei der Berechnung des Beteiligungsgrades für ein Jahr werden im Zähler bei den Arbeitslosen die monatsdurchschnittlichen Abgänge in der Summe eines Jahres verwendet; im Nenner bei den begonnenen Beschäftigungsverhältnissen die Summe der vier Quartale des gleichen Jahres.

Bruttozuwachsrate im Alg-Bestand

Definition:
Zugang von Arbeitslosengeld-Empfängern eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Bruttozuwachsrate (im Alg-Bestand) bzw. Zugangsrate von Alg-Empfängern ermöglicht Aussagen zur relativen Bedeutung von Zugängen u. a. im Zeitvergleich bei abnehmenden oder zunehmenden Beständen.
Die Zugangsrate kann für die Gesamtheit der Alg-Empfänger sowie nach Personenmerkmalen (z. B. Alter, Geschlecht oder Nationalität), regionalen Strukturen (bis auf Kreis- und Agenturebene) und leistungsrelevanten Merkmalen (z. B. Leistungsart, Anspruchs- oder Leistungshöhe) ausgewiesen werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugänge von Alg-Empfängern eines Monats

Nenner:
Bestand von Alg-Empfängern des Vormonats

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    Die vollständige Anzahl der Leistungsempfänger wird nach einer zweimonatigen Wartezeit erhoben, um Verzögerungen bei der Antragsabgabe und -bearbeitung auszugleichen. Daten stehen ab Juli 2003 zur Verfügung.
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik im SGB III

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA (DV-Verfahren Alg/Alhi-Uhg, COLIBRI)

Weitergehende Hinweise:
Die Zugänge im Berichtsmonat sind definiert als die Zahl der zwischen zwei Zähltagen begonnenen Leistungsfälle. In einem Berichtszeitraum können mehrere Zugänge eines Leistungsempfängers erfolgt sein, die alle zu zählen sind. Die Bestandsstatistiken weisen alle Leistungsempfänger aus, die am statistischen Zähltag Anspruch auf die jeweilige Leistung hatten.

Eingliederungsquote (EQ)

Definition:
Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die 6 Monate nach Teilnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Ergebnisse werden – wie auch für die Verbleibsquote – jährlich in die Eingliederungsbilanzen gem. § 11 SGB III bzw. § 54 SGB II übernommen. Dabei gilt die Eingliederungsquote als der aussagekräftigere Indikator.
Da die Eingliederungsquote die nach 6 Monaten bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf eine einzelne Fördermaßnahme bezieht, für die Beschäftigungsaufnahme aber ein ganzes Bündel von Faktoren (Ausgangsqualifikation, Stabilität der Lebenssituation, Dauer der Arbeitslosigkeit, Marktlage) wichtig ist, kann sie nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse interpretiert werden. Auch sind Unterschiede in den Eingliederungsquoten verschiedener Instrumente nicht mit unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen, da sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Die Eingliederungsquote kann für die Gesamtheit der Teilnehmenden sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. Alter, Geschlecht) und maßnahmespezifische Merkmale (z. B. Schulungsziel bei Weiterbildungen) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Personen, die 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (gleitende 12-Monatssumme)

Nenner:
Austritte aus Fördermaßnahmen insgesamt (gleitende 12-Monatssumme)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2000; Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II,aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen;
    Ausweis nur als gleitende 12-Monatsbetrachtungen; 6-monatiges Verbleibsintervall plus 6-monatige Wartezeit beachten
  • berufsfachlich:
    nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW nach Aus- und Weiterbildungsziel möglich
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Eingliederungsquoten, denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen (Mindestfallzahl); Ausweis für Instrumente, die Selbständigkeit fördern, nicht sinnvoll

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Beschäftigungsstatistik (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

Weitergehende Hinweise:
Zu den berücksichtigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV).
Erst nach einer erforderlichen Wartezeit von 6 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die Beschäftigungsstatistik erforderliche Wartezeit erfüllt.
Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit der hier dargestellten Eingliederungsquote jedoch nicht abgebildet werden.

Einpendlerquote

Definition:
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Region, deren Wohnort außerhalb dieser Region liegt, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in der Region

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Einpendlerquote dient als Maß für die Mobilität der Arbeitnehmer einer Region. Sie zeigt an, wie viel Prozent der Arbeitnehmer in die Region einpendeln.
Die Auspendlerquote als reziprokes Maß ist entsprechend berechenbar als Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Region, deren Arbeitsort außerhalb dieser Region liegt, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in der Region.
Im Allgemeinen werden Ein- und Auspendlerquoten auf Basis des Stichtags 30.06. eines Jahres ausgewiesen.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in der Region und Wohnort außerhalb der Region

Nenner:
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in der Region

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endete zum Stichtag 30.06.2011 und wurde ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Einschaltungsgrad

Definition:
Relation des Abgangs gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen zu neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Der Einschaltungsgrad ermöglicht eine Einschätzung, wie hoch der Anteil aller neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ist, bei deren Besetzungsprozess die Bundesagentur für Arbeit oder ein Jobcenter (in gemeinsamer Einrichtung) mit dem Auftrag zur Vermittlung eingeschaltet war.
Die Aussagekraft der Kennzahl Einschaltungsgrad ist durch die Messgenauigkeit ihrer Komponenten begrenzt. Der Abgang an gemeldeten Arbeitsstellen kann überzeichnet sein, wenn Arbeitsstellen gleichzeitig vom besetzenden Betrieb wie auch von privaten Arbeitsvermittlern bei der Arbeitsverwaltung gemeldet werden. Ferner kann beim Abgang von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen nicht danach unterschieden werden, ob die Stelle besetzt wurde oder ob sie nach erfolgloser Suche abgemeldet wurde. Die Zahl an begonnenen Beschäftigungsverhältnissen kann ebenfalls überzeichnet sein, wenn deren Meldung lediglich aufgrund einer neuen Betriebsnummer im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung erfolgte.

Berechnung:
`Relation="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen im Zeitraum

Nenner:
Begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende, Arbeitsortprinzip) im Zeitraum

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    In tieferer regionaler Gliederung kann die Aussagekraft eingeschränkt sein, eine Interpretation sollte mit entsprechender Vorsicht erfolgen.
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Auf Ebene der Berufsbereiche sinnvoll; die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    Die Differenzierung der Kennzahl nach der Klassifikation WZ 2008 ist ab dem 1. Quartal 2007 möglich; die o. g. genannten Grenzen der Aussagefähigkeit sind – insbesondere bei der Branche Zeitarbeit – zu beachten.
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen (Abgang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen)
Beschäftigungsstatistik (Begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Diese Kennzahl wird in der Regel quartalsweise ausgewiesen.

ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)

Definition:
Personen, die im Laufe des Berichtsmonats eine Einmalleistung der aktiven Arbeitsförderung erhalten haben, bezogen auf den Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Da die Gewährung von Einmalleistungen wie z. B. Förderungen aus dem Vermittlungsbudget oder Bewerbungskosten in der Regel in Form einer einmaligen Zahlung erfasst wird, ist die Leistung innerhalb der Förderstatistik nicht bestandswirksam. Einmalleistungen werden ausschließlich als Bewegungsgröße in Form von Zugängen/Bewilligungen erfasst und können daher auch nicht in die übrigen Aktivierungsquoten einbezogen werden. Um diese Form der arbeitsmarktorientierten Aktivierung dennoch im Rahmen der bestandsbezogenen Kennzahlen zur Aktivierung abbilden zu können, wird sie gesondert als Rate, die die Beziehung von Bewegungs- zu Bestandsgrößen ausdrückt, berechnet. Trotz der gleichen Nennergröße kann sie methodisch nicht additiv mit den Teilaktivierungsquoten AQ2a/AQ2b verbunden werden.
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass einzelne Personen mehrere Einmalleistungen innerhalb eines Berichtsmonates erhalten können, Einmalleistungen aber auch parallel zu einer anderen Förderung gewährt werden können.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bewilligungen von Einmalleistungen der Arbeitsförderung im Berichtsmonat im Rechtskreis SGB II (Zeitraumbetrachtung)

Nenner:
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte am statistischen Stichtag (ab Berichtsmonat Januar 2017 abzüglich der Aufstocker)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2005; aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Aktivierungsquoten, denen weniger als 20 zu aktivierende Personen zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Neben der „ELB-orientierten Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)“ werden die „arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquoten für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III“, die „arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2a)“ sowie die „ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2b)“ ausgewiesen.
Ab Berichtsmonat Januar 2017 ändern sich die Formeln für die ELB-orientierten Aktivierungsquoten und -raten (Ausnahme: Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher im Rahmen der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Bei der Bezugsgröße dieser Quoten und Raten (ELB) werden ab dann die Aufstocker herausgerechnet. Für Berichtsmonate bis einschließlich Dezember 2016 erfolgt keine Anpassung der Formeln.
Diese Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2017, nach der die Aufstocker nun nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III betreut werden. Aufstocker sind Personen, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) oder Teilarbeitslosengeld auch Bürgergeld beziehen.
Durch die Ausklammerung der Aufstocker in der Bezugsgröße der o. g. Quoten und Raten ab Januar 2017 werden als Grundgesamtheit auch weiterhin nur die Personen berücksichtigt, die für eine Aktivierung im SGB II in Frage kommen.
Weitere Informationen finden sich im Methodenbericht zur Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (PDF, 2MB)

ELB-orientierte, arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote 2a (AQ2a)

Definition:
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderleistungen erhalten, an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Aktivierungsquote hilft bei der Beantwortung der Frage, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich unter Einsatz von Maßnahmen der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit beteiligen bzw. wie viele mit Hilfe der Instrumente „aktiviert“ sind. Da im Rechtskreis SGB II nicht Arbeitslosigkeit, sondern die Beendigung der Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Personen im Vordergrund steht, ist die AQ2a eine sinnvolle Ergänzung zur AQ1 SGB II. Die Fähigkeit zur Beendigung von Hilfebedürftigkeit ist hier auch bei jenen zu fördern, die sich dem Arbeitsmarkt zeitweilig aus bestimmten Gründen nicht zur Verfügung stellen müssen, also auch nicht arbeitslos sind (z. B. Schüler, Studenten). Durch die Quotenbildung werden Vergleiche wie etwa zwischen Regionen oder im Zeitverlauf möglich. Eine solche Relation wird auch in der Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II gebildet.
Hinsichtlich der Größenordnung der Aktivierungsquoten ist es unrealistisch, zu erwarten, dass alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aktiv gefördert werden, also eine Aktivierungsquote von 100 Prozent vorliegt. Zum einen ist für Personen, bei denen die Hilfebedürftigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensivere Beratung, Betreuung und Vermittlung können genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Die Aktivierungsquote weist also den „momentanen“ Anteil der aktivierten Personen aus. Daher ist eine „inverse“ Interpretation der Aktivierungsquoten problematisch, da es nicht auszuschließen ist, dass sich unter den im Nenner aufgeführten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch solche befinden, die bereits in der Vergangenheit aktiviert wurden. Aus einer Aktivierungsquote in Höhe von 25 Prozent kann also nicht geschlossen werden, dass 75 Prozent der potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung (siehe Tabelle unten) im Rechtskreis SGB II am statistischen Stichtag

Nenner:
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte am statistischen Stichtag (ab Berichtsmonat Januar 2017 abzüglich der Aufstocker)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2005; aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Aktivierungsquoten, denen weniger als 20 zu aktivierende Personen zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Neben der arbeitsmarktnahen Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2a) werden regelmäßig auch noch die „arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquoten für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III“ sowie die „ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2b)“ ausgewiesen. Ergänzt werden diese Quoten je nach Fragestellung durch die „ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)“.
Ab Berichtsmonat Januar 2017 ändern sich die Formeln für die ELB-orientierten Aktivierungsquoten und -raten (Ausnahme: Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher im Rahmen der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Bei der Bezugsgröße dieser Quoten und Raten (ELB) werden ab dann die Aufstocker herausgerechnet. Für Berichtsmonate bis einschließlich Dezember 2016 erfolgt keine Anpassung der Formeln.
Diese Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2017, nach der die Aufstocker nun nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III betreut werden. Aufstocker sind Personen, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) oder Teilarbeitslosengeld auch Bürgergeld beziehen.
Durch die Ausklammerung der Aufstocker in der Bezugsgröße der o. g. Quoten und Raten ab Januar 2017 werden als Grundgesamtheit auch weiterhin nur die Personen berücksichtigt, die für eine Aktivierung im SGB II in Frage kommen.
Weitere Informationen finden sich im Methodenbericht zur Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (PDF, 2MB).
Leistungen der Arbeitsförderung, die in die ELB-orientierte, arbeitsmarktnahe AQ2a einfließen:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Probebeschäftigung behinderter Menschen
  • Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher
  • Beauftragung von Träger mit Eingliederungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
  • Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen inklusive der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eingliederungszuschuss
  • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte
  • Einstiegsgeld bei abhängiger Erwerbstätigkeit (nur SGB II)
  • Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (nur SGB II)
  • Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (nur SGB II)
  • Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II (a. F.) (nur SGB II)
  • Zuschüsse an Personal-Service-Agenturen
  • Einstellungszuschuss für Neugründungen
  • Einstellungszuschuss bei Vertretung
  • Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
  • Eingliederungsgutschein
  • Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c Abs. 2 SGB II (nur SGB II)
  • Arbeitsgelegenheiten (nur SGB II)
  • Forderung von Arbeitsverhältnissen (nur SGB II)
  • Bundesprogramm Soziale Teilhabe (nur SGB II)
  • Beschäftigungsphase Bürgerarbeit (nur SGB II)
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen
  • Freie Forderung nach § 16f SGB II (nur SGB II)
  • sonstige weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (a. F.) (nur SGB II)
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) nach § 16e SGB II (nur SGB II)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II (nur SGB II)

ELB-orientierte, ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote 2b (AQ2b)

Definition:
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die zu einem bestimmten Zeitpunkt berufsausbildungsnahe Förderleistungen erhalten, an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Aktivierungsquote hilft bei der Beantwortung der Frage, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich unter Einsatz von Maßnahmen der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit beteiligen bzw. wie viele mit Hilfe der Instrumente „aktiviert“ sind. Da ein gelungener Berufseinstieg in hohem Maße entscheidend für die spätere Erwerbsbiografie ist, ist die AQ2b eine sinnvolle Ergänzung zur AQ2a. Beide Quoten können additiv zusammengefasst werden, da hier jeweils die gleiche Größe im Nenner Verwendung findet und systematische Mehrfachzählungen in den Teilnehmerbeständen ausgeschlossen werden können. Da sich die AQ2b auf die berufsausbildungsnahe Förderung bezieht, ist sie besonders bei den Jüngeren von Interesse. Durch die Quotenbildung werden Vergleiche wie etwa zwischen Regionen oder im Zeitverlauf möglich. Eine solche Relation wird auch in der Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II gebildet.
Hinsichtlich der Größenordnung der Aktivierungsquoten ist es unrealistisch, zu erwarten, dass alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aktiv gefördert werden, also eine Aktivierungsquote von 100 Prozent vorliegt. Zum einen ist für Personen, bei denen die Hilfebedürftigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensivere Beratung, Betreuung und Vermittlung können genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Die Aktivierungsquote weist also den „momentanen“ Anteil der aktivierten Personen aus. Daher ist eine „inverse“ Interpretation der Aktivierungsquoten problematisch, da es nicht auszuschließen ist, dass sich unter den im Nenner aufgeführten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch solche befinden, die bereits in der Vergangenheit aktiviert wurden. Aus einer Aktivierungsquote in Höhe von 25 Prozent kann also nicht geschlossen werden, dass 75 Prozent der potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand Teilnehmende an berufsausbildungsnaher Förderung (siehe Tabelle unten) im Rechtskreis SGB II

Nenner:
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ab Berichtsmonat Januar 2017 abzüglich der Aufstocker)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    bei Auswertung für Jüngere: Wartezeit 3 Monate; grds. verfügbar ab 2005; aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Aktivierungsquoten, denen weniger als 20 zu aktivierende Personen zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Neben der ausbildungsmarktnahen Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2b) werden regelmäßig auch noch die „arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2a)“ sowie die „arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquoten für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III“ ausgewiesen. Ergänzt werden diese Quoten je nach Fragestellung durch die „ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)“.
Ab Berichtsmonat Januar 2017 ändern sich die Formeln für die ELB-orientierten Aktivierungsquoten und -raten (Ausnahme: Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher im Rahmen der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Bei der Bezugsgröße dieser Quoten und Raten (ELB) werden ab dann die Aufstocker herausgerechnet. Für Berichtsmonate bis einschließlich Dezember 2016 erfolgt keine Anpassung der Formeln.
Diese Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2017, nach der die Aufstocker nun nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III betreut werden. Aufstocker sind Personen, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) oder Teilarbeitslosengeld auch Bürgergeld beziehen.
Durch die Ausklammerung der Aufstocker in der Bezugsgröße der o. g. Quoten und Raten ab Januar 2017 werden als Grundgesamtheit auch weiterhin nur die Personen berücksichtigt, die für eine Aktivierung im SGB II in Frage kommen.
Weitere Informationen finden sich im Methodenbericht zur Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (PDF, 2MB).

Leistungen der Arbeitsförderung, die in die ELB-orientierte, ausbildungsmarktnahe AQ 2b einfließen:

  • Assistierte Ausbildung
  • ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen
  • Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- und Weiterbildung
  • Einstiegsqualifizierung
  • sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement
  • Übergangshilfen/Aktivierungshilfen
  • Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)

ELB-Quote

Definition:
Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach dem SGB II an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die ELB-Quote zeigt, wie stark die jeweilige Bevölkerungsgruppe im erwerbsfähigen Alter von Hilfebedürftigkeit betroffen ist; sie ist Ausgangspunkt einer Analyse der räumlichen und soziodemographischen Verteilung von Hilfebedürftigkeit.
Die ELB-Quote kann für die Gesamtheit der ELB sowie für soziodemographische Teilgruppen (nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Bei der Interpretation von Veränderungen der Hilfequoten von ELB im Zeitverlauf muss berücksichtigt werden: Die Bezugsgrößen der Quoten werden jährlich angepasst. Bei der jährlichen Aktualisierung einer Bezugsgröße kann es zu Veränderungen der Quoten kommen, die hauptsächlich auf die Veränderung der Bezugsgröße zurückgehen.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand ELB im jeweiligen Berichtsmonat

Nenner:
Bevölkerung im Alter von 15 bis Regelaltersgrenze aus der Bevölkerungsfortschreibung (siehe weitere Hinweise)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    am aktuellen Rand keine Einschränkungen für ELB insgesamt, Strukturwerte mit einer Wartezeit von drei Monaten; Zeitreihen aufgrund der jährlichen Anpassung der Bezugsgrößen und Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen im SGB II nur eingeschränkt aussagefähig
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), extern (Bevölkerungsfortschreibung)

Weitergehende Hinweise:
Als hilfebedürftige Personen nach dem SGB II zählen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gem. § 7 SGB II. Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), Personen, die ausschließlich Leistungen nach dem § 24 Abs. 3 SGB II; § 26 Abs. 1, Abs. 2 SGB II; § 27 SGB II oder § 28 SGB II erhalten, gelten als sonstige Leistungsberechtigte (SLB).
Endgültige und Vorläufige ELB-Quote: Der Jahresendwert der Bevölkerung für das Jahr t wird dem halben Jahr vor und dem halben Jahr nach dem Jahresendwert als Nenner zugeordnet. Ab Juli eines Jahres sind die Quoten vorläufig, dabei werden auf Länderebene die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes genutzt. Eine Differenzierung nach Nationalität wird in der Bevölkerungsvorausberechnung nicht bereitgestellt, deshalb wird für die Hilfequote von Deutschen und Ausländern sowie unterhalb der Länderebene die letzte verfügbare Bevölkerungszahl herangezogen. Bei Vorliegen endgültiger Bevölkerungszahlen werden die vorläufigen Quoten revidiert.
Am 20. April 2007 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ beschlossen. Dieses sieht eine sukzessive Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Ab 1. Januar 2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen. Damit hat sich die Gruppe der hilfebedürftigen Personen im SGB II leicht vergrößert. Da bisher keine Anpassung der Bezugsgröße erfolgt ist, besteht derzeit ein kleiner Unterschied bei der Abgrenzung der Personengruppen. Analysen haben ergeben, dass die Auswirkungen aktuell sehr gering und in der SGB II-Quote kaum merklich sind.

Die Revision der Statistik der Grundsicherung hat zu einer genaueren Abgrenzung der Personengruppen geführt. Nähere Hinweise zum erweiterten Zähl- und Gültigkeitskonzept, zu den Revisionseffekten sowie zur Berechnung der Hilfequoten sind in folgenden Methodenberichten enthalten:

Entlassungsrisiko

Definition:
Relation der Zugänge an Empfängern von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Kennzahl Entlassungsrisiko beschreibt das Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem SGB III zu fallen.
Hinsichtlich der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort können Unschärfen bei der regionalen Zuordnung vorliegen, da die Meldevorschrift nicht klarstellt, welcher Wohnsitz – Haupt- oder Nebenwohnsitz mit überwiegendem Aufenthaltsort – vom Arbeitgeber zu melden ist. Zudem liegen für die Kennzahlen unterschiedliche Betrachtungszeitpunkte vor: Die Zählergröße wird aus allen Zugängen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Stichtagen zur Monatsmitte, die Beschäftigtenzahl am Monatsende ermittelt.
Ferner ist bei der Interpretation des Entlassungsrisikos zu beachten, dass Zugänge nach Entlassung in den Bezug von Leistungen der Grundsicherungen nach dem SGB II oder direkte Folgebeschäftigungen nach Entlassung nicht betrachtet werden. Zudem werden in der Nennergröße weitere Formen der Beschäftigung (z. B. geringfügige oder selbständige Beschäftigung) nicht einbezogen. Diese führen in der Regel allerdings nicht zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Berechnung:
`Relation="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugang an Arbeitslosengeldempfängern (ohne Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) im Zeitraum

Nenner:
Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (nach dem Wohnortprinzip) zu Beginn des Zeitraums

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    bis zur Ebene der Bundesländer verfügbar
  • zeitlich:
    auf Basis von hochgerechneten Werten der Beschäftigungsstatistik mit Wartezeit von 2 Monaten; auf Basis von endgültigen Werten mit Wartezeit von 6 Monaten verfügbar
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik SGB III (Zugang an Arbeitslosengeldempfängern (ohne Alg-W)); Beschäftigungsstatistik (Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA; Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Erwerbstätigenquote

Definition:
Anteil der Erwerbstätigen (im Alter von 15 bis unter 65 Jahren) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis unter 65 Jahren)

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Erwerbstätigenquote spiegelt die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre) wider. Erwerbstätige sind alle Personen, die in der Woche der Befragung (Mikrozensus) mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben sowie Personen, die z. B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit, vorübergehend nicht gearbeitet haben.
Die Erwerbstätigenquote kann auch für andere Altersgruppen berechnet werden; Zähler und Nenner sind entsprechend abzugrenzen.
Die Erwerbstätigenquote entspricht nicht der Erwerbsquote oder der Beschäftigungsquote. Die Erwerbsquote bildet den Anteil der Erwerbspersonen – also Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) oder suchen (Erwerbslose) – an der gesamten Bevölkerung bzw. an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab. Die Beschäftigungsquote bildet den Anteil der Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ab.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Durchschnitt eines Jahres

Nenner:
Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Durchschnitt eines Jahres

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    bis zur Ebene der Bundesländer; tiefere Gliederung eingeschränkt
  • zeitlich:
    nur jährlich auf Basis von Jahresdurchschnittswerten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Extern: Mikrozensus

Datenquelle(n):
Stichprobenerhebung bei 1 % aller Haushalte

Weitergehende Hinweise:
Weitere Erläuterungen zur Erwerbstätigenquote siehe Erläuterungen bei DESTATIS.

Fluktuationskoeffizient (der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)

Definition:
Relation des arithmetischen Mittelwertes der begonnenen und beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zum durchschnittlichen Bestand an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einer Periode

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Der Fluktuationskoeffizient gibt an, wie häufig im Durchschnitt Arbeitsplätze neu besetzt werden; der Fluktuationskoeffizient ist somit ein Indikator für die „Umschlagshäufigkeit“ von Beschäftigungsverhältnissen.
Aus Darstellungsgründen wird der Fluktuationskoeffizient i. d. R. um den Faktor 100 hoch normiert.

Berechnung:
Rate=Zähler/Nenner

Zähler:
arithmetischer Mittelwert aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen begonnenen und der beendeten Beschäftigungsverhältnisse (jeweils der Kerngruppe Befristung) am Arbeitsort in einem Jahr

Nenner:
gleitender Jahresdurchschnitt des Bestands an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen der Kerngruppe Befristung

Dieser wird wie folgt berechnet:
Der (gleitende) Jahresdurchschnitt wir als arithmetischer Mittelwert von 12 Monatswerten berechnet, wobei der letzte Kalendermonat und ergänzend der dem Betrachtungszeitraum vorausgehende Kalendermonat jeweils zur Hälfte berücksichtigt werden.

Berechnung für ein Quartal:
Der Fluktuationskoeffizient bezogen auf ein Quartal ist die Relation des arithmetischen Mittelwertes von Quartalssummen der begonnenen und beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (jeweils der Kerngruppe Befristung) zum Bestand der quartalsdurchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (der Kerngruppe Befristung). Der Quartalsdurchschnitt wird dabei durch den arithmetischen Mittelwert des Bestands an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (Kerngruppe Befristung) zum Quartalsstichtag und des entsprechenden Bestands des Vorquartals approximiert.

Kerngruppe Befristung:
Zur Kerngruppe Befristung gehören alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) ohne:

  • SvB in Ausbildung
  • Praktikanten
  • Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
  • Teilnehmende an zeitlich befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei einem Rehabilitationsträger

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endete zum Stichtag 30.06.2011 und wurde ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    Begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse umfassen auch Umsetzungen von Mitarbeitern (insbesondere infolge von Aufsplittung oder Fusion von Betrieben) ohne realen Arbeitsplatzwechsel.

Fachstatistik(en):
Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
-

Kurzarbeiterquote

Definition:
Anteil der Personen in Kurzarbeit an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Mit einer Kurzarbeiterquote können Aussagen darüber getroffen werden, in welchem relativen Umfang Kurzarbeitergeld an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ausgezahlt wurde und wie sich die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld in den Regionen, zwischen den Branchen und im Zeitverlauf unterscheidet.
Die Gliederungstiefe der Kurzarbeiterquote nach Regionen und Branchen ist eingeschränkt, weil Personen als Kurzarbeitende einer anderen Region oder einer anderen Branche zugeordnet sein können als Beschäftigte, was zu erheblich verzerrten Quoten führen kann. Grund dafür ist die unterschiedliche Abgrenzung von Betrieben im Kontext von Kurzarbeit und Beschäftigung und die Ermittlung von Region und Wirtschaftszweig über die Betriebsnummer des Betriebes (im Sinne des Sozialversicherungsrechts).

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand Personen in Kurzarbeit

Nenner:
Bestand sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine Einschränkungen bei der Gesamtquote
  • zeitlich:
    am aktuellen Rand vorläufige Quoten mit eingeschränkter regionaler und wirtschaftsfachlicher Differenzierung, endgültige Quoten in vollständiger Differenzierung nach sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Differenzierung regional eingeschränkt: Deutschland: bis Wirtschaftsgruppen; Länder: bis Wirtschaftsabteilungen; Kreise/Agenturbezirke: keine wirtschaftsfachliche Differenzierung
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik über Kurzarbeit, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA basierend auf Anträgen der Betriebe zur Abrechnung von Kurzarbeit, Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Grundlagen: Methodenbericht zur Einführung einer Kurzarbeiterquote, Nürnberg, Oktober 2020 (PDF, 730KB)

Leistungsempfängerquote – Arbeitslosigkeit

Definition:
Anteil der arbeitslosen Leistungsempfänger an allen Arbeitslosen einer Region zum Stichtag

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Quote gibt an, wie viele Arbeitslose tatsächlich Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld sind, und ermöglicht so Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg.
Eine weitere Differenzierung nach Personengruppen für Merkmale, die in der Arbeits- und Leistungsstatistik erfasst werden, ist möglich (z. B. Alter, Geschlecht).
Die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Leistungsstatistik) stimmt aufgrund der unterschiedlichen Messlogiken und des Wartezeitkonzepts nicht mit der Anzahl der arbeitslosen Leistungsempfänger im Rechtskreis SGB II (Arbeitslosenstatistik) überein. Weiterführende Informationen zu den Unterschieden zwischen beiden Messgrößen finden sich im Methodenbericht zur Messung der Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung (xlsx, 322KB), 2008.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand an arbeitslosen Empfängern von Arbeitslosengeld (SGB III) ohne Arbeitslosengeld bei Weiterbildung plus Bestand an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht gleichzeitig Empfänger von Arbeitslosengeld (SGB III) sind

Nenner:
Bestand an Arbeitslosen insgesamt

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Berechnung erfolgt nur bis zur Ebene der Bundesländer
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von drei Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    Differenzierung nur für soziodemografische Merkmale möglich, die sowohl in der Arbeitslosen- als auch in der Leistungsstatistik erfasst werden

Fachstatistik(en):
Leistungsstatistik SGB III (Empfänger von Arbeitslosengeld); Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte); Arbeitslosenstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Bei der Betrachtung der Leistungsempfänger gemäß Sozialgesetzbuch II wird auf die Teilgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 SGB II abgestellt, da nur diese Personen per Definition von ihrem Alter (15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze) und der Erwerbsfähigkeit die Bedingungen zur Zählung als Arbeitsloser nach § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen.
Die Daten zu den Leistungsempfängern in der Leistungsstatistik stehen endgültig erst mit einer Wartezeit von zwei (SGB III) bzw. drei Monaten (SGB II) zur Verfügung, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungserfassung vollständig abgeschlossen ist.

Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III

Definition:
Relative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit bei Frauen bezogen auf die relative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern in Summe

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Arbeitsagenturen sowie die Träger der Grundsicherung sind gesetzlich verpflichtet, mit Leistungen der Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III). Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Grundlage für die Betrachtung, inwieweit der gesetzliche Antrag erfüllt wird, ist die sog. Mindestbeteiligung. Um hierbei neben dem jeweiligen Anteil der Frauen an den Arbeitslosen auch die unterschiedliche Betroffenheit von Frauen und Männern durch Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen, wurde in der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III die u. g. Berechnungsweise für diese Mindestbeteiligung festgeschrieben.
Da es keine geschlechtsspezifischen Arbeitslosenquoten getrennt für die Rechtskreise geben kann (die Aufteilung der Erwerbspersonen nach Rechtskreisen ist nicht möglich), werden für die Darstellung der „relativen Betroffenheit“ seit 2005 (Einführung des SGB II) nicht Arbeitslosenquoten, sondern „Teilarbeitslosenquoten“ (bzw. richtiger: „rechtskreisbezogene Arbeitslosenquoten“) herangezogen.
Die eigentliche Frage, ob der gesetzliche Antrag erfüllt wird, beantwortet die Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Frauenanteil an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis multipliziert mit der rechtskreisanteiligen Arbeitslosenquote für Frauen im (gleitenden) Jahresdurchschnittsbestand

Nenner:
Frauenanteil an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis multipliziert mit der rechtskreisanteiligen Arbeitslosenquote für Frauen im (gleitenden) Jahresdurchschnittsbestand plus Männeranteil an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis multipliziert mit der rechtskreisanteiligen Arbeitslosenquote für Männer im (gleitenden) Jahresdurchschnittsbestand

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2000; Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II, aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen; Bestand im 12-Monatsdurchschnitt mit Wartezeit von 3 Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    Ausweis nur als gleitende 12-Monatsbetrachtungen

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik (Arbeitslose); Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, externe Statistiken (Bezugsgröße zur Berechnung der jeweiligen Arbeitslosenquote); ggf. Förderstatistik (zur Berechnung des realisierten Förderanteils)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), Datenlieferung des Statistischen Bundesamtes

Weitergehende Hinweise:
In die Auswertung einbezogen werden analog der Eingliederungsbilanz die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB III, Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im SGB III und Leistungen zur Eingliederung gem. § 16 SGB II (ohne die kommunalen Eingliederungsleistungen Kinderbetreuung, häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung gem. § 16a SGB II).
Da die Förderung der Berufsausbildung zum überwiegenden Teil auf Personen gerichtet ist, die nicht arbeitslos/arbeitsuchend, sondern ausschließlich ausbildungsplatzsuchend sind, wird die realisierte Frauenförderquote ohne die Ergebnisse zur Förderung der Berufsausbildung dargestellt.

NEF-Quote

Definition:
Anteil von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) unter 15 Jahren nach dem SGB II an der Bevölkerung unter 15 Jahren

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die NEF-Quote zeigt, wie stark die Bevölkerung unter 15 Jahren von Hilfebedürftigkeit betroffen ist und ist Ausgangspunkt einer Analyse der räumlichen und soziodemographischen Verteilung von Hilfebedürftigkeit der nicht erwerbsfähigen Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die NEF-Quote kann für die Gesamtheit der NEF sowie für soziodemographische Teilgruppen (nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind alle Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und nicht erwerbsfähig sind. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder unter 15 Jahren, in einigen Fällen um Personen zwischen 15 bis zur Regelaltersgrenze. Im Zuge der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum April 2016 wurde die NEF-Quote auf die Altersgruppe unter 15 Jahren eingeschränkt (siehe weitere Hinweise).
Bei der Interpretation von Veränderungen der Hilfequoten von NEF im Zeitverlauf muss berücksichtigt werden: Die Bezugsgrößen der Quoten werden jährlich angepasst. Bei der jährlichen Aktualisierung einer Bezugsgröße kann es zu Veränderungen der Quoten kommen, die hauptsächlich auf die Veränderung der Bezugsgröße zurückgehen.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahre im jeweiligen Berichtsmonat

Nenner:
Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren aus der Bevölkerungsfortschreibung (siehe weitere Hinweise)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    am aktuellen Rand keine Einschränkungen für NEF insgesamt, Strukturwerte mit einer Wartezeit von drei Monaten; Zeitreihen aufgrund der jährlichen Anpassung der Bezugsgrößen und Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen im SGB II nur eingeschränkt aussagefähig
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), extern (Bevölkerungsfortschreibung)

Weitergehende Hinweise:
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Da es sich bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten überwiegend um Kinder unter 15 Jahren handelt, wird in der Berichterstattung die NEF-Quote auf die Altersgruppe unter 15 Jahren beschränkt.
Endgültige und Vorläufige NEF-Quote: Der Jahresendwert der Bevölkerung für das Jahr t wird dem halben Jahr vor und dem halben Jahr nach dem Jahresendwert als Nenner zugeordnet. Ab Juli eines Jahres sind die Quoten vorläufig. Da eine Differenzierung nach Alter und Nationalität in der Bevölkerungsvorausberechnung nicht zur Verfügung steht, wird für die NEF-Quote und die Hilfequote von Deutschen und Ausländern die letzte verfügbare Bevölkerungszahl herangezogen. Bei Vorliegen endgültiger Bevölkerungszahlen werden die vorläufigen Quoten revidiert.
Die Berechnung der NEF-Quote wurde im Zuge Revision der Statistik der Grundsicherung umgestellt. Das erweiterte Zähl- und Gültigkeitskonzeptes hat zu einer Anpassung der Personengruppen im Zähler geführt. Nähere Hinweise zum erweiterten Zähl- und Gültigkeitskonzept sowie zur Berechnung der Hilfequoten sind in folgenden Methodenberichten enthalten:

Nichtleistungsberechtigtenquote (NLQ)

Definition:
Anteil der Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die 6 Monate nach Teilnahmeende weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld nach dem SGB II beziehen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Kennzahl bringt die Überwindung und Vermeidung des Leistungsbezugs nach einer Förderung zum Ausdruck. Ein monokausaler Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Förderung und Beendigung des Leistungsbezugs kann nicht unterstellt werden. Neben der unterstützenden Leistung einer Förderung sind für die Beendigung des Leistungsbezugs ein ganzes Bündel von Faktoren ausschlaggebend: Ausgangsqualifikation, Lebenssituation, Dauer des Leistungsbezugs und der Arbeitslosigkeit sowie die aktuelle und regionale Arbeitsmarktlage. Der Bezug von SGB-II-Leistungen ist darüber hinaus von weiteren Faktoren wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, dem Einkommen eines Partners und von regionalen Gegebenheiten wie z. B. dem Mietniveau abhängig.
Die Vermeidung von Leistungsbezug – wenn vor der Förderung keine Leistungen bezogen werden – stellt ebenfalls ein Ziel von Förderungen dar. Ein unmittelbarer Zusammenhang zur Förderung lässt sich nur selten unterstellen und ist abhängig von dem vor der Förderung bestehenden Risiko, in den Leistungsbezug zu geraten.
Dennoch sollte eine Förderung durch die angestrebte Eingliederung in Arbeit die Chancen auf eine dauerhafte Beendigung oder Vermeidung von Leistungsbezug erhöhen, was in der Nichtleistungsberechtigtenquote zum Ausdruck kommt.
Auch sind Unterschiede in den Nichtleistungsberechtigtenquoten verschiedener Instrumente nicht mit unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen, da sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden. Das Ziel und die Zielgruppe der Förderung sowie die Ausgestaltung von Förderinstrumenten müssen bei der Interpretation der Nichtleistungsberechtigtenquote stets mitberücksichtigt werden. Bei manchen Förderinstrumenten ist eine längerfristige, über die 6 Monate hinausgehende, Betrachtungsweise angemessen.
Die Nichtleistungsberechtigtenquote kann für die Gesamtheit der Teilnehmenden sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. Alter, Geschlecht) und leistungsspezifische Merkmale (z. B. Leistungsempfänger, Nichtleistungsempfänger, Langzeitleistungsbezieher SGB II) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Personen, die 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld nach dem SGB II beziehen (gleitende 12-Monatssumme)

Nenner:
Austritte aus Fördermaßnahmen insgesamt (gleitende 12-Monatssumme)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2007; aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen; Ausweis nur als gleitende 12-Monatsbetrachtungen; 6-monatiges Verbleibsintervall plus 3-monatige Wartezeit beachten
  • berufsfachlich:
    nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW nach Aus- und Weiterbildungsziel) möglich
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    kein Ausweis von Nichtleistungsberechtigtenquoten, denen weniger als 20 Austritte zugrunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende); Leistungsstatistik SGB III (Empfänger von Arbeitslosengeld); Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Erst nach einer erforderlichen Wartezeit von 3 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die Leistungsstatistik erforderliche Wartezeit erfüllt.
Beim Einsatz von Förderinstrumenten, die nur SGB-II-Leistungsbezieher als Zielgruppe haben – wie z. B. Arbeitsgelegenheiten – ist das Risiko des Leistungsbezugs nach Beendigung der Förderung deutlich erhöht. Förderarten, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung direkt unterstützen, wie der Eingliederungszuschuss, haben ein deutlich niedrigeres Risiko. Bei Förderarten, bei denen der Anteil der Leistungsbezieher zu Beginn und während der Förderung relativ niedrig ist, wie z. B. bei ausbildungsbegleitenden Hilfen, ist das Risiko, in den Leistungsbezug zu geraten oder im Leistungsbezug zu verbleiben, geringer als bei anderen Förderarten.
Bei der Förderung mit Arbeitsgelegenheiten absolviert eine Person meistens mehrere Arbeitsgelegenheiten hintereinander. Es wird aber jede einzelne Förderung in die Quote aufgenommen, weswegen die Aussagekraft der Nichtleistungsberechtigtenquote bei diesem Instrument eingeschränkt ist. Die aufeinander folgenden Arbeitsgelegenheiten sind wie eine einzelne Förderung zu betrachten, werden jedoch bei der Berechnung der Quote mehrfach berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, im Leistungsbezug zu verbleiben, ist bei den ersten Teilnahmen dieser Förderkette größer.

SGB II-Quote (für Leistungsberechtigte)

Definition:
Anteil der Leistungsberechtigten (LB) nach dem SGB II an der Bevölkerung von 0 bis zur Regelaltersgrenze

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die jeweils betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist; sie ist Ausgangspunkt einer Analyse der räumlichen und soziodemographischen Verteilung von Hilfebedürftigkeit.
Die SGB II-Quote kann für die Gesamtheit der Leistungsberechtigten und für soziodemographische Teilgruppen (nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Bei der Interpretation von Veränderungen der Hilfequoten von Personen im Zeitverlauf muss berücksichtigt werden: Die Bezugsgrößen der Quoten werden jährlich angepasst. Bei der jährlichen Aktualisierung einer Bezugsgröße kann es zu Veränderungen der Quoten kommen, die hauptsächlich auf die Veränderung der Bezugsgröße zurückgehen.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Bestand aller Leistungsberechtigten nach dem SGB II (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie sonstige Leistungsberechtigte)

Nenner:
Bevölkerung 0 bis zur Regelaltersgrenze aus der Bevölkerungsfortschreibung

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    am aktuellen Rand keine Einschränkungen für Eckwerte, Strukturwerte mit einer Wartezeit von drei Monaten; unterjährige Zeitreihenvergleiche aufgrund der jährlichen Anpassung der Bezugsgrößen eingeschränkt aussagefähig
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial), extern (Bevölkerungsfortschreibung)

Weitergehende Hinweise:
Als leistungsberechtigte Personen (LB) nach dem SGB II zählen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gem. § 7 SGB II und alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten (nicht erwerbsfähige LeistungsberechtigteNEF), sowie sonstige Leistungsberechtigte (SLB), die ausschließlich Leistungen nach den §§ 24 Abs. 3, 26 Abs. 1 oder 2, 27 oder 28 SGB II erhalten.
Endgültige und vorläufige SGB II-Quote:
Der Jahresendwert der Bevölkerung für das Jahr t wird dem halben Jahr vor und dem halben Jahr nach dem Jahresendwert als Nenner zugeordnet. Ab Juli eines Jahres sind die Quoten vorläufig, dabei werden auf Länderebene die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes genutzt. Eine Differenzierung nach Nationalität wird in der Bevölkerungsvorausberechnung nicht bereitgestellt, deshalb wird für die Hilfequote von Deutschen und Ausländern sowie unterhalb der Länderebene die letzte verfügbare Bevölkerungszahl herangezogen. Bei Vorliegen endgültiger Bevölkerungszahlen werden die vorläufigen Quoten revidiert.
Am 20. April 2007 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ beschlossen. Dieses sieht eine sukzessive Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Ab 1. Januar 2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen. Damit hat sich die Gruppe der hilfebedürftigen Personen im SGB II leicht vergrößert. Da bisher keine Anpassung der Bezugsgröße erfolgt ist, besteht derzeit ein kleiner Unterschied bei der Abgrenzung der Personengruppen. Analysen haben ergeben, dass die Auswirkungen aktuell sehr gering und in der SGB II-Quote kaum merklich sind.

Die Berechnung der SGB II-Quote wurde im Zuge Revision der Statistik der Grundsicherung umgestellt. Das erweiterte Zähl- und Gültigkeitskonzept hat zu einer Anpassung der Personengruppen im Zähler geführt. Nähere Hinweise zum erweiterten Zähl- und Gültigkeitskonzept, zu den Revisionseffekten sowie zur Berechnung der Hilfequoten sind in folgenden Methodenberichten enthalten:

Umschlagshäufigkeit

Definition:
Die Umschlagshäufigkeit setzt für den betrachteten Zeitraum die Summe der Zugänge (alternativ: den Mittelwert aus Zugängen und Abgängen, vgl. Hinweis unten) zum durchschnittlichen Bestand in Beziehung.

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Kennzahl gibt näherungsweise an, wie oft der Bestand im betrachteten Zeitraum ersetzt oder „umgeschlagen“ wurde.
Es ist üblich, die Umschlagshäufigkeit für Arbeitslose und offene Stellen zu ermitteln. Die Kennzahl ist dann ein Maß für die Dynamik des Arbeitsmarktes. Allerdings ist bei der Interpretation zu beachten, dass der Bestand an Arbeitslosen und Stellen heterogen ist. Ein Teil der Arbeitslosen und offenen Stellen befindet sich deutlich länger, ein anderer Teil wesentlich kürzer im Bestand als durch die Umschlagshäufigkeit suggeriert wird.
In der Beschäftigungsstatistik wird entsprechend der Fluktuationskoeffizient als ein Indikator für die „Umschlagshäufigkeit“ von Beschäftigungsverhältnissen berechnet.

Berechnung:
`Umschlagshäufigkeit="Zähler"/"Nenner"`

Zähler:
Summe der Zugänge (alternativ: den Mittelwert aus Zugängen und Abgängen, vgl. Hinweis unten) im betrachteten Zeitraum

Nenner:
durchschnittlicher Bestand für den betrachteten Zeitraum

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • zeitlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • berufsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • wirtschaftsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • weitere:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik

Fachstatistik(en):
Üblicherweise wird die Umschlagshäufigkeit innerhalb der Arbeitslosen- und der Arbeitsstellenstatistik berechnet.

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Wenn sich das Niveau der betrachteten Bestandsgröße im betrachteten Zeitraum nicht ändert, sind Zu- und Abgänge in etwa gleich groß. Die Umschlagshäufigkeit kann dann berechnet werden, indem man die Zugänge als Zähler verwendet. Ändert sich das Niveau der Bestandsgröße im betrachteten Zeitraum, sind Zu- und Abgänge unterschiedlich hoch. Die Umschlagshäufigkeit wird dann berechnet, indem man den Mittelwert aus Zu- und Abgängen als Zähler verwendet.

Verbleibsquote (VQ)

Definition:
Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die 6 Monate nach Teilnahmeende nicht arbeitslos sind

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Ergebnisse werden – wie auch für die Eingliederungsquote – jährlich in die Eingliederungsbilanzen gem. § 11 SGB III bzw. § 54 SGB II übernommen. Dabei wird die Eingliederungsquote zwar als der aussagekräftigere Indikator angesehen, dennoch liefert die Verbleibsquote in der Analyse wichtige Zusatzinformationen.
Da die Verbleibsquote die nach 6 Monaten bestehende Nicht-Arbeitslosigkeit auf eine einzelne Fördermaßnahme bezieht, für die Beendigung der Arbeitslosigkeit aber ein ganzes Bündel von Faktoren (Ausgangsqualifikation, Stabilität der Lebenssituation, Dauer der Arbeitslosigkeit, Marktlage) wichtig ist, kann sie nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse interpretiert werden. Auch sind Unterschiede in den Verbleibsquoten verschiedener Instrumente nicht mit unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen, da sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Die Verbleibsquote kann für die Gesamtheit der Teilnehmenden sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. Alter, Geschlecht) und maßnahmespezifische Merkmale (z. B. Wirtschaftszweig des Gründungbetriebes) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Personen, die 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme nicht arbeitslos bzw. arbeitslos und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (gleitende 12-Monatssumme)

Nenner:
Austritte aus Fördermaßnahmen insgesamt (gleitende 12-Monatssumme)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2000; Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II, aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen; Ausweis nur als gleitende 12-Monatsbetrachtungen; 6-monatiges Verbleibsintervall plus 6-monatige Wartezeit beachten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    nur beim Gründungszuschuss möglich
  • weitere:
    kein Ausweis von Verbleibsquoten, denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Arbeitslosenstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit der hier dargestellten Verbleibsquote jedoch nicht abgebildet werden.

Vermittlungsquote

Definition:
Anteil der Abgänge durch Vermittlung an allen Abgängen Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Beschäftigungsaufnahme von Arbeitslosen beigetragen haben. Die „Vermittlungsquote“ ist im § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III im Kontext der Eingliederungsbilanzen definiert.
Die Messziffer kann nicht das Gesamtmaß der Beteiligung der Arbeitsagenturen am Ausgleichsprozess des Arbeitsmarktes abbilden. Die Mitwirkung der Arbeitsagenturen und der Träger der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht mit einem engen Vermittlungsbegriff erfassen. Denn über die klassischen Vermittlungen hinaus tragen die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche und auch der Vermittlungsgutschein zur Beschäftigungsaufnahme bei.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgänge Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung

Nenner:
Abgänge Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung insgesamt

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen; nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    Die Differenzierung der statistischen Ergebnisse zu Abgängen Arbeitsloser nach geförderter bzw. nicht geförderter Beschäftigung war in den Jahren 2004 und 2005 nur eingeschränkt und für das Berichtsjahr 2006 nicht möglich. Ab dem Berichtsjahr 2007 ist die erforderliche Differenzierung der statistischen Daten zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit wieder möglich.
  • berufsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Weitere Erläuterungen zur Vermittlungsquote siehe Methodische Hinweise zu den Eingliederungsbilanzen.

Zugangsrate

Definition:
Zugänge im Berichtsmonat bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Zugangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Zugänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden.
Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Zugangsraten über längere Zeiträume werden als mit dem Bestand gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Zugangsraten gebildet.

Zähler:
Zugänge im Berichtsmonat (Zeitraumbetrachtung)

Nenner:
Bestand des Vormonats (Stichtagsbetrachtung)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • zeitlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • berufsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • wirtschaftsfachlich:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik
  • weitere:
    abhängig von der jeweils betrachteten Fachstatistik

Fachstatistik(en):
Üblicherweise werden Zugangsraten innerhalb der Arbeitslosen- oder der Leistungsstatistik berechnet.

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
keine

Zugangsrate Arbeitslose

Definition:
Zugang Arbeitsloser eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Zugangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Zugänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden. Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche im Zeitverlauf oder über unterschiedliche Regionen hinweg möglich werden.
Die Zugangsrate Arbeitsloser kann für die Gesamtheit der arbeitslosen Personen sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugang Arbeitsloser eines Monats

Nenner:
Bestand Arbeitsloser im Vormonat

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    keine generellen Einschränkungen
  • zeitlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • berufsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
monatliche und jahresdurchschnittliche Berechnung

Zugangsrate erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Definition:
Relation der Zugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Zugangsrate kann für die Gesamtheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Zugangsraten beziehen den Zugang auf den Bestand und ermöglichen damit Aussagen zur Bedeutung der Stromgröße Zugang relativ zum Bestand. Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.
Zugänge werden über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Ein Zugang liegt vor, wenn der Bestandsstatus wechselt von „nicht im Bestand“ zu „im Bestand“.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Zugangsraten über längere Zeiträume werden als gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Zugangsraten gebildet.

Zähler:
Zugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb eines Berichtsmonats

Nenner:
Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von drei Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.
Von dieser Berechnungsweise abweichend ist die „Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ zum Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit in § 4 Abs. 2 Nr. 3 der RVO zu § 48a SGB II (Vergleich der Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) wie folgt definiert:
Relation der Zugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat.

Zugangsrate nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Definition:
Relation der Zugänge von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Zugangsrate kann für die Gesamtheit der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.
Zugangsraten beziehen den Zugang auf den Bestand und ermöglichen damit Aussagen zur Bedeutung der Stromgröße Zugang relativ zum Bestand. Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche über unterschiedliche Regionen oder Personengruppen hinweg möglich werden.
Zugänge werden über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Ein Zugang liegt vor, wenn der Bestandsstatus wechselt von „nicht im Bestand“ zu „im Bestand“.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`
Durchschnittliche Zugangsraten über längere Zeiträume werden als gewichtetes arithmetisches Mittel der monatlichen Zugangsraten gebildet.

Zähler:
Zugänge von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb eines Berichtsmonats

Nenner:
Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Vormonats

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von drei Monaten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Bei Hilfebedürftigkeit können sie als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII.

Zugangsrate von Regelleistungsbeziehern (RLB)

Definition:
Zugang von Regelleistungsbeziehern eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Zugangsraten ermöglichen Aussagen zur Bedeutung der Bewegungsgröße „Zugänge“ relativ zum Bestand, die bei alleiniger Beobachtung von Bestandsentwicklungen nicht sichtbar werden. Der Bestand dient der Normierung des Zugangs, sodass Vergleiche im Zeitverlauf oder über unterschiedliche Regionen hinweg möglich werden.
Die Zugangsrate von Regelleistungsbeziehern kann für die Gesamtheit der Regelleistungsbezieher (einschl. erwerbsfähiger und nicht erwerbsfähiger leistungsberechtigter Personen) sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht und Nationalität) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Rate="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugang Regelleistungsbezieher eines Monats (Zeitraumbezug)

Nenner:
Bestand der Regelleistungsbezieher zum Zähltag des Vormonats (Stichtagsbezug)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    Daten stehen erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung. Aufgrund eingeschränkter Plausibilität können die Bewegungsdaten trägerübergreifend für die Berichterstattung ab Januar 2007 ausgewertet werden.
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Als Bewegung werden Zu- und Abgänge über Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei statistischen Zähltagen definiert. Die Bewegungsmessung kann sich auf unterschiedliche Messebenen beziehen:

Ausgehend von der Zählung eines Regelleistungsberechtigten im Bestand wird jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Bestandsveränderung in der Grundsicherung SGB II von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt stellt auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten aus einer der weiteren Personengruppen SLB, AUS und KOL einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar.
Auf Messebene der Bewegung von Regelleistungsberechtigten (RLB) kann auch eine Differenzierung nach den Teilgruppen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF) vorgenommen werden.
In der Berichterstattung über Bewegungen der Grundsicherungsstatistik werden bei beiden Bewegungskennzahlen (Zugang/Abgang) Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage andauern, in der Regel nicht als Bewegung ausgewiesen. Bei diesen kurzzeitigen Unterbrechungen muss eher von prozessgesteuerten Bewegungen (verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung, Übergang in andere BG etc.) ausgegangen werden, als von tatsächlicher, wenn auch nur temporärer Überwindung der Hilfebedürftigkeit.

Methodenbericht zur der Statistik der Grundsicherung für nach dem SGB II (PDF, 1MB)

Von dieser Berechnungsweise abweichend ist die „Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ zum Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit in § 4 Abs. 2 Nr. 3 der RVO zu § 48a SGB II (Vergleich der Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) wie folgt definiert:
Relation der Zugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Berichtsmonat.
Die Zugänge beziehen sich hierbei auf die Messebene ELB und enthalten zusätzlich Statuswechsel von weiteren Personengruppen (SLB, AUS und KOL) zu ELB.

Zugangsrisiko

Definition:
Anteil der Zugänge in Arbeitslosigkeit an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Das Zugangsrisiko beschreibt das Risiko, aus Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden. Die Quote zeigt die Entwicklung der Beschäftigungsrisiken als Folge der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Zu- und Abgangsstatistiken geben frühzeitig Hinweise auf Trends am Arbeitsmarkt in den Regionen und in Berufsfeldern noch bevor sie sich in nachhaltigen Bestandsveränderungen auswirken.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugänge in Arbeitslosigkeit von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem 1. Arbeitsmarkt einschließlich (außer-)betrieblicher Ausbildung

Nenner:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Alter von 15 bis unter 65 Jahren

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Regionale Einschränkungen ergeben sich, da bei Datenausfällen oder unplausiblen Datenlieferungen in Regionen mit JC zkT die Zu- und Abgangsgründe der Arbeitslosen nicht geschätzt werden.
  • zeitlich:
    Verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten; die Zugangsstruktur der Arbeitslosen ist erst ab Januar 2007 auswertbar.
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    Die Aussagekraft ist ggf. aufgrund des hohen Anteils fehlender Werte bei den Arbeitslosendaten nach WZ eingeschränkt.
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Bei der Berechnung des Zugangsrisikos für ein Jahr werden in der Regel im Zähler bei den Arbeitslosen die monatsdurchschnittlichen Zugänge eines Jahres verwendet; im Nenner bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der 30.06. des gleichen Jahres.