Die „Klassifikation der Berufe 2010“ strukturiert und gruppiert die in Deutschland üblichen Berufsbezeichnungen anhand ihrer Ähnlichkeit über ein hierarchisch aufsteigendes, numerisches System in fünf Ebenen. Neben der „Berufsfachlichkeit“ als strukturgebender Dimension auf den ersten vier Aggregationsebenen weist die KldB 2010 auf Ebene der Berufsgattungen (5. Stelle der KldB 2010) die Dimension „Anforderungsniveau“ aus.
Das Anforderungsniveau beschreibt die Komplexität einer beruflich ausgeübten Tätigkeit. Sie ist immer für einen bestimmten Beruf typisch und außerdem unabhängig von der formalen Qualifikation einer Person. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung.
Das Anforderungsniveau wird in folgende vier Ausprägungsstufen unterteilt:
Anforderungsniveau 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten
Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten
Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten
Nähere Informationen, systematische Übersichten und Dokumentationen zur Entwicklung und Ausprägung des Anforderungsniveaus finden Sie im Internet unter KldB 2010.
Übersicht und Beispielzuordnungen von Berufen |
Anforderungsniveau der KldB 2010 | Beispiel für formale Qualifikation | Beispielberufe mit Zuordnung |
1
„Helfer“
Helfer- und Anlerntätigkeiten | Helfer | 11101, z. B.:
- Landwirtschaftshelfer/in
- Helfer/in - Weinbau
- …
83111, z. B.:
Kindergartenhelfer/in
- …
73201, z.B.:
- Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (einfacher Dienst)
- … |
Beamte einfacher Dienst |
1-jährige Berufsausbildung |
2
„Fachkraft“
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten | Fachkräfte | 29222, z. B.:
- Bäcker/in
- Fachkraft Süßwarentechnik Dauerbackwaren
- ...
83112:
- Kinderpfleger/in
- …
72112, z.B.:
- Bankkaufmann/-frau
- ... |
Beamte mittlerer Dienst |
Ausbildung behinderter Menschen (mind. 2-jährig) nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO |
3
„Spezialist“
komplexe Spezialistentätigkeiten | Meister, Techniker | 43353, z. B.:
- Datenbankadministrator/in
- Data-Warehouse-Analyst/in
- ...
24593, z. B.:
- Uhrmachermeister/in
- ...
61213, z. B.:
- Fachwirt/in Außenhandel
- Fachwirt/in Außenhandel
- … |
Kaufmännische Fortbildungen u. ä. Weiterbildungen |
Beamte gehobener Dienst |
Bachelor |
4
„Experte“
hoch komplexe Tätigkeiten | Studienberufe (mind. 4-jährig) | 31214, z. B.:
- Vermessungsingenieur/in
84124, z.B.:
- Fachlehrer/in - allgemeinbildende Schulen
- … |
Beamte höherer Dienst |
Bei gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um
- sozialversicherungspflichtige oder
- geringfügige (Minijobs) oder
- sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen)
Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Arbeitsagenturen und den Gemeinsamen Einrichtungen zur Besetzung gemeldet wurden.
Die regionale Zuordnung der gemeldeten Arbeitsstellen erfolgt nach dem Arbeitsort. Stellen privater Arbeitsvermittler (pAV) werden nur dann gezählt, wenn sie den Eigenbedarf der pAV decken sollen.
Überhöhte Zu- und Abgänge im Juli 2023
Im Berichtsmonat Juli 2023 sind Zu- und Abgänge gemeldeter Arbeitsstellen bundesweit um jeweils ca. 2.000 überhöht.
Zuordnung von Stellen nach Arbeitsortinformationen Mai 2016
Im Berichtsmonat Mai 2016 wurden in der Wirtschaftsklasse 8411 (Allgemeine öffentliche Verwaltung) etwa 2.500 Arbeitsstellen im Zugang und etwa 3.500 Arbeitsstellen im Bestand mangels präziserer Arbeitsortinformationen der Region Nürnberg zugeordnet. Ab Berichtsmonat Juni 2016 sind etwa 2.400 der 3.500 Stellen im Bestand dem präzisierten jeweiligen tatsächlichen Arbeitsort zugewiesen.
Verfahrensänderung in VerBIS Dezember 2014
Im Berichtsmonat Dezember 2014 verringert sich der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen in der Wirtschaftsgruppe 781 (private Arbeitsvermittlung) deutschlandweit um ca. 3.000 Stellen infolge einer Verfahrensänderung. Dadurch sind in dieser Wirtschaftsgruppe Zeitreihenvergleiche ab Dezember 2014 eingeschränkt.
Gemeldete Arbeitsstellen – Einbeziehung der Kooperationspartnerstellen ab Berichtsmonat Juli 2014
Die Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen umfasst ab Berichtsmonat Juli 2014 auch die Stellen aus dem automatisierten BA-Kooperationsverfahren (sog. Kooperationspartnerstellen); siehe hierzu:
Methodenbericht „Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen - Berücksichtigung von Stellen aus dem automatisierten BA-Kooperationsverfahren“ (PDF, 540KB)
Die Revision erfolgt rückwirkend bis einschließlich Berichtsmonat Januar 2013.
Geänderte Gebietskonsolidierung im April 2012
Im Rahmen einer Datenrevision wurde die statistische Zuordnung des Arbeitsortes von Stellen im Berichtsmonat April 2012 geändert und verfeinert.
Die verbesserte Erkennung von Arbeitsorten im Ausland führt zu einer Abnahme von bisher im Inland ausgewiesenen Arbeitsorten und einer Zunahme von Stellen im Ausland. Dies betrifft häufig grenznahe Regionen, aber auch zentralere Regionen, z. B. wenn zur Personal-Rekrutierung für Geschäftseröffnungen im Ausland die örtlichen Agenturen/Jobcenter beauftragt worden sind. Für Stellen mit Arbeitsort im Ausland kann nun auch explizit das Land ausgewiesen werden. Um auf der veränderten Grundlage konsistente Zeitreihen bilden zu können, erfolgte die Änderung ab Juli 2006, was für das Bundesgebiet insgesamt Änderungen der Eckzahlen ab diesem Berichtsmonat zur Folge hat. Zeitreihenvergleiche mit Daten bis Juni 2006, insbesondere auf tieferen regionalen Gebietseinheiten, sind daher in ihrer Aussagekraft eingeschränkt.
Siehe auch:
Qualitätsbericht „Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen“ (PDF, 650KB)
Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen im Juli 2010
Bis zum Juli 2010 wurde auch über Stellen des zweiten Arbeitsmarktes (geförderte Stellen) berichtet. Dazu gehörten u. a. Stellen für Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Seitdem hat die Statistik der BA die Berichterstattung über die gemeldeten Arbeitsstellen vereinfacht und auf die Einstellungsbereitschaft der Betriebe und Verwaltungen ausgerichtet. Die Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen beinhaltet deshalb nur noch die Stellen des 1. Arbeitsmarktes (wie oben genannt). Die auf diese Weise neu abgegrenzten Daten werden ab Berichtsmonat Juli 2010 rückwirkend bis Januar 2000 bereitgestellt, so dass bis dahin verzerrungsfreie Zeitreihenvergleiche möglich sind. Um Aussagen über Stellenmeldungen für Saisonbeschäftigung treffen zu können, wurden mit der Umstellung Wirtschaftszweige identifiziert, die typischerweise saisonal geprägt sind.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen befinden sich im Methodenbericht „Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen“ (PDF, 187KB) im Internet.
Einschränkungen
Der Bundesagentur für Arbeit werden nicht alle Stellen gemeldet. Daher bilden die gemeldeten Arbeitsstellen nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots ab.
In der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen sind die bei den zugelassenen kommunalen Trägern gemeldeten Arbeitsstellen nicht enthalten.