Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende
Das kurze Wort für Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende
ist Grund-Sicherung.
Oder die Menschen sagen Bürger-Geld.
Grund-Sicherung ist für Menschen:
Die erwerbs-fähig sind.
Erwerbs-fähig sein heißt in Leichter Sprache:
- Ein Mensch kann 3 Stunden am Tag arbeiten.
Oder länger. - Der Mensch ist nicht krank.
- Der Mensch ist 15 Jahre alt.
Oder älter. - Der Mensch bekommt keine Alters-Rente.
Auch andere Menschen können Bürger-Geld
bekommen.
Zum Beispiel: Kinder von erwerbs-fähigen Menschen:
Die Bürger-Geld bekommen.
Es gibt viele Gründe:
Warum Menschen Grund-Sicherung bekommen.
Zum Beispiel:
- Ein Mensch ist schon sehr lange arbeitslos.
- Ein Mensch hat Arbeit.
Der Mensch verdient aber nicht genug Geld:
Um alle wichtigen Sachen zu bezahlen.
Zum Beispiel:
Der Mensch hat noch keine Arbeit gefunden:
bei der er mehr Geld verdient.
Oder der Mensch kann nicht länger arbeiten:
Weil er kleine Kinder hat.
Die Regeln für die Grund-Sicherung
stehen im Sozial-Gesetz-Buch 2.
Das kurze Wort für Sozial-Gesetz-Buch 2 ist SGB II.
So spricht man das: es ge be 2
Die Bundes-Agentur für Arbeit
gibt den Menschen das Geld von der Grund-Sicherung.
Man sagt auch Leistungs-Berechtigte zu den Menschen:
Die Grund-Sicherung von der BA bekommen.
Die Statistik der BA hat viele Zahlen und Infos
zu den Leistungs-Berechtigte von der BA.
Zum Beispiel:
- So viele Leistungs-Berechtigte vom Bürger-Geld gibt es.
- Es gibt Zahlen und Infos über die Menschen:
Die mit dem Leistungs-Berechtigte zusammen wohnen.
Man sagt auch Bedarfs-Gemeinschaften dazu.
Sie können alle Zahlen und Infos zur Grund-Sicherung lesen.
Sie klicken dafür auf den Link:
Infos zur Grund-Sicherung
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