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Der Arbeitsmarkt im Kontext des demografischen Wandels
Der demografische Wandel umfasst die Bevölkerungsentwicklung und ihre Veränderungen im Hinblick auf die Altersstruktur und weitere Merkmale. Neben anderen Faktoren, wie zum Beispiel die konjunkturelle Entwicklung oder aktuell die Corona-Pandemie, beeinflusst der demografische Wandel unmittelbar auch den Arbeitsmarkt. Dazu werden in den folgenden vier Kapiteln wichtige Indikatoren der Bevölkerungsentwicklung in Bezug zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort („SvB“), den Arbeitslosen („Alo“) und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten („ELB“) gesetzt.
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Kartensynchronisation: aus
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Absolutwerte
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Indikatoren „Der Arbeitsmarkt im Kontext des demografischen Wandels“
Hier finden Sie alle für das Thema demografischen Wandels relevanten Indikatoren.
Die Anteile sind bezogen auf die Grundgesamt der jeweiligen Größe z. B. „Alo 15 bis unter 25 Jahre“ sind die Arbeitslosen dieser Altersgruppe bezogen auf alle Arbeitslosen.
Zähler:
Alo 15 bis unter 25 Jahre
Nenner:
Arbeitslose insgesamt
Quelle:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosen / Beschäftigungsdaten),
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter (Bevölkerungsdaten)
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Hinweis:
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den zivilen Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quote in Beziehung setzt. Die Nennergröße wird als Bezugsgröße bezeichnet.
Zähler:
Arbeitslose
Nenner:
alle zivilen Erwerbspersonen
Quelle:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosendaten),
Statistik der BA unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (Zivile Erwerbspersonen: Bezugsgröße für die Arbeitslosenquote/ Unterbeschäftigungsquote - diese Bezugsgröße ist nicht zur weiteren Verwendung zugelassen).
Veränderung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort zum Stichtag 30.06. des aktuellen Jahres gegenüber dem 30.06. von vor 5 Jahren.
Zähler:
Differenz sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im aktuellen Jahr (z. B. Stichtag 30.06.2020) zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Basisjahr (z. B. Stichtag 30.06.2015)
Nenner:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Basisjahr (z. B. Stichtag 30.06.2015)
Die Bevölkerung umfasst diejenigen Personen, die im jeweiligen Gebiet ihre Haupt-/alleinige Wohnung haben.
Hinweis:
Seit 1983 werden Personen, die einen Wohnungswechsel vornehmen bzw. eine weitere Wohnung begründen, dem Ort ihrer Hauptwohnung zugeordnet. Alle Daten zur Bevölkerung beziehen sich auf die Wohnbevölkerung, die auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben wurde. Bevölkerungsdaten liegen zeitverzögert um 1 Jahr vor.
Quelle:
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter
Die Bevölkerungsdichte ist ein Maß, um über Bevölkerungskonzentrationen oder Bevölkerungsverteilungen Aussagen zu treffen. Zur Berechnung werden die Gesamtbevölkerung zur Fläche in km² in Bezug gesetzt.
Zähler:
Bevölkerung
Nenner:
Fläche in km²
Quelle:
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter
Veränderung der Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des aktuellen Jahres gegenüber von vor 5 Jahren in Prozent.
Zähler:
Differenz erwerbsfähige Leistungsberechtigte im aktuellen Jahr (z. B. Jahresdurchschnitt 2020) zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Basisjahr (z. B. Jahresdurchschnitt 2015)
Nenner:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Basisjahr (z. B. Jahresdurchschnitt 2015)
Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 15 bis Regelaltersgrenze.
Aussage:
Die ELB-Quote zeigt, wie stark die jeweilige Bevölkerungsgruppe im erwerbsfähigen Alter von Hilfebedürftigkeit betroffen ist; sie ist Ausgangspunkt einer Analyse der räumlichen und soziodemographischen Verteilung von Hilfebedürftigkeit.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Die Relation zeigt die Bevölkerung in der Altersgruppen 0-24 Jahre im Verhältnis zur Bevölkerung in der Altersgruppen 55 Jahre und älter.
Aussage:
Dieser Indikator gibt an, wie viele unter 25-Jährige auf jeweils 100 Personen über 55 Jahre entfallen. Hohe Werte bei diesem Indikator deuten auf eine relativ junge Bevölkerung hin, niedrige auf eine möglicherweise problematische Überalterung. Niedrige Werte können auf aktuelle oder künftige Probleme für Unternehmen hindeuten, ihren Arbeitskräftebedarf zu decken. Mögliche Einflussfaktoren sind neben der Geburtenrate insbesondere altersspezifische Wanderungen.
Zähler:
Bevölkerung unter 25 Jahren
Nenner:
Bevölkerung 55 Jahre und älter
Quelle:
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter. Die Fortschreibung der Bevölkerungsdaten basiert auf dem Zensus 2011.
Durch die Kombination von Arbeits- und Wohnort können Pendlerauswertungen nach Einpendlern und Auspendlern und Auswertungen über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit demselben Arbeits- und Wohnort vorgenommen werden. Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsort sich vom Wohnort mindestens über eine Gemeindegrenze hinweg unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich.
Quelle:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort (SvB)
Zum Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einschl. der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig oder versicherungspflichtig nach dem SGB III sind. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Nach dem Wohnortprinzip werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der betreffenden Region wohnen, ausgewiesen, unabhängig davon, wo sie arbeiten.
Ein positiver Wert bedeutet einen Überschuss an Geborenen, ein negativer Wert ist ein Überschuss an Gestorbenen. Die Statistiken der Geburten und Sterbefälle liefern die demographischen Basisinformationen zum Geburtenverhalten, zur Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse, der Lebenserwartung und der Alterung der Bevölkerung. Bei beiden Statistiken handelt es sich um Vollerhebungen mit Auskunftspflicht. Erhebungsunterlagen sind Belege, die vom Standesbeamten ausgefüllt werden, in dessen Standesamtsbezirk sich die Geburt bzw. der Sterbefall ereignet hat und der den Personenstandsfall beurkundet. Die Ergebnisse beider Statistiken besitzen eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit.
Quelle:
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter.
Die Statistik der Wanderungen registriert aufgrund der Meldepflicht die Zu- und Fortzüge der Bevölkerung in Deutschland. Als Wanderungsfall gilt jedes Beziehen einer Wohnung und jeder Auszug aus einer Wohnung, sofern es sich um die alleinige bzw. Hauptwohnung handelt (Wohnungswechsel). Auch die Änderung des Wohnungsstatus, d.h. die Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in einen Hauptwohnsitz gilt als Wanderungsfall. Gäste in Beherbergungsstätten und Besucher bei Verwandten oder Bekannten unterliegen erst der Meldepflicht, wenn ihr Aufenthalt von längerer Dauer ist. Gemäß den derzeit gültigen landesgesetzlichen Meldepflichten gilt dies meist bei einer Aufenthaltsdauer über zwei Monaten. Einberufung und Entlassung von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungsfall. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Die Wanderungsstatistik im Zeitverlauf weist damit die Wanderungsfälle, nicht die wandernden Personen nach. Erhebungsgrundlage der Wanderungsstatistik sind die An- und Abmeldeformulare, die nach den melderechtlichen Vorschriften bei einem Wohnungswechsel in den Meldeämtern anfallen. Zur Erfassung der Zuzüge und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands werden die An- bzw. Abmeldescheine herangezogen, zur Erfassung der Wanderungen innerhalb Deutschlands werden nur die Anmeldescheine benutzt.
Quelle:
Statistisches Bundesamt bzw. Statistische Landesämter.