Migration und Arbeitsmarkt
Die Migration nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und das Arbeitskräfteangebot erhöht. Die Statistiken liefern Informationen zu den Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt nach der Staatsangehörigkeit. Zu beachten ist, dass Personen auch schon länger in Deutschland leben können. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der Migration gesehen werden können. Es wird der gültige Stand der Staatsangehörigkeit zum jeweiligen Berichtsmonat dargestellt.
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Hinweise zu den Arbeitslosenquoten, Beschäftigungsquoten und SGB II-Hilfequoten
Arbeitslosen-, Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten sind wichtige Indikatoren für die (Arbeitsmarkt-) Integration von zugewanderten Personen.
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die Zahl der (registrierten) Arbeitslosen zu denen der zivilen Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose) in Beziehung setzt.
Die Beschäftigungsquote bringt zum Ausdruck, in welchem Umfang die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter einer (sozialversicherungspflichtigen oder ausschließlich geringfügigen) Beschäftigung nachgeht.
Die SGB II-Hilfequote gibt an, wie groß der Anteil der Menschen in der Bevölkerung ist, die zur Existenzsicherung auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II angewiesen sind.
Für die Berechnung der Arbeitslosen,- Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten werden somit unterschiedliche Datenquellen verwendet:
- Daten zu den Arbeitslosen und zu den Leistungsberechtigten im SGB II, die auf Geschäftsdaten der Arbeitsagenturen und Jobcentern beruhen
- Beschäftigtendaten, die auf Arbeitgebermeldungen beruhen
- Bevölkerungsdaten aus dem Ausländerzentralregister (AZR), dem Verwaltungsregister zur Unterstützung von Behörden, die mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften betraut sind. Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BMAF) geführt. Bei den verwendeten Daten handelt es sich um eine Rohdatenauszählung ausländischer Bevölkerung vor einer Qualitätsprüfung durch das Statistische Bundesamt.
Die Verwendung unterschiedlicher Datenquellen kann zu höheren Unsicherheiten bei der Vergleichbarkeit führen und ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erfassung bzw. Umstellung von Informationen in den verschiedenen Quellen in unterschiedlicher Geschwindigkeit erfolgen dürfte. Ebenso können Registerbereinigungen oder Datenrevisionen zu Brüchen in den Zeitreihen führen.
Das Interesse an tiefergehenden Informationen bzw. Quoten für einzelne Staatsangehörigkeiten nach Geschlecht und Bundesländern erhöht darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit von geringen Fallzahlen und damit die Risiken, dass die Daten bzw. Quoten stärkeren kurzfristigen oder zufälligen Schwankungen unterliegen, die wiederum die Vergleichbarkeit einschränken können.
Aus diesem Grund wird nur über Quoten mit mindestens 100 Fällen im Zähler (z.B. Beschäftigte bzw. Leistungsberechtigte) und im Nenner (z.B. Bevölkerung) berichtet.
Offensichtlich unplausible Quoten werden von vorne herein herausgefiltert bzw. nicht angezeigt. Das wäre etwa der Fall bei Beschäftigungsquoten von über 100 Prozent. Hierzu kann es beispielsweise im Zuge von Staatsneugründungen, Umbenennungen oder auch Namensähnlichkeiten kommen.
Allgemeine Beispiele hierfür sind:
- Republik Kongo und Demokratische Republik Kongo
- Republik Sudan und Republik Südsudan
- Südkorea (Republik Korea) und Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
- Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens oder der Sowjetunion
Es ist jedoch abschließend nicht möglich alle Konstellationen und Hintergründe in derartiger Form vollumfänglich einzeln zu prüfen, so dass gewisse Unstimmigkeiten nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden können. Die Quoten sind mit entsprechender Achtsamkeit zu betrachten und zu interpretieren, das gilt im Besonderen für die Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten.
Nach Einschätzung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden in den verschiedenen Merkmalskombinationen (Quote/Geschlecht/Bundesland/Staatsangehörigkeit) weitestgehend plausible und nachvollziehbare Ergebnisse geliefert. Der Informationsgewinn rechtfertigt den Ausweis trotz der oben genannten Risiken.
Grundsätzlich sollte die Exaktheit der absoluten Höhe der jeweiligen Quote nicht überwertet werden. Im Grunde liegt der Informationsgewinn vielmehr im Vergleich: Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der (aktuellen) Migration gesehen werden können. Als Referenzgrößen wird die Entwicklung für Deutsche (abweichend basierend auf der Bevölkerungsfortschreibung) und sonstige Ausländer angeboten, die in der Summe das inländische Arbeitskräftepotenzial darstellen.
Die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung aus dem Ausländerzentralregister und der Bevölkerungsfortschreibung weichen voneinander ab, wegen unterschiedlicher inhaltlicher Abgrenzungen, Berichtswegen und Erfassungsverfahren. Die Bevölkerungsfortschreibung orientiert sich an melderechtlichen Bestimmungen und wird zumeist in der Standardberichterstattung verwendet. Die Bevölkerungszahl ergibt sich hier durch die Fortschreibung (Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortzügen basierend auf Informationen von Standesämtern, Meldebehörden und Amtsgerichten) der jeweiligen letzten Volkszählung (Zensus).
Die Differenz der (ausländischen) Bevölkerung zwischen Bevölkerungsfortschreibung und AZR ist vor allem auf eine unterschiedliche Bestandsbasis zurückzuführen. Der Zensus 2011 hatte etwa ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer deutlich niedriger war als zuvor angenommen (z.B. durch ausbleibende oder verspätete Abmeldungen bei Fortzügen). Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung berücksichtigt. Im AZR wurden hingegen u.a. aus technischen und rechtlichen Gründen keine vergleichbaren Bestandskorrekturen vorgenommen. Die Zahl der Ausländer im AZR liegt daher über der aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes (vgl. hierzu auch Informationen unter diesem Link).
Das Ausländerzentralregister ist die einzige monatliche Quelle zur Bevölkerung in Deutschland nach einzelnen Staatsangehörigkeiten (der Ausweis von deutschen Staatsangehörigen liegt hier nicht vor). Das AZR richtet sich bei der Erfassung nach ausländerrechtlichen Bestimmungen und enthält Informationen zu allen Ausländern, die sich nicht nur vorübergehend (in der Regel drei Monate oder länger) in Deutschland aufhalten. Der aktuelle Registerbestand ist die Bilanz von Registerzugängen und -abgängen aus dem bzw. in das Ausland, Geburten und Sterbefällen sowie von Löschungen aus dem Register (zumeist in Folge von Einbürgerungen).
Es ist zu beachten, dass Personen die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten nicht im AZR erfasst werden. Wenn sich verhältnismäßig viele Ausländerinnen und Ausländer aus einem Land nur vorübergehend in Deutschland bzw. in einem Bundesland aufhalten (z.B. Saisonbeschäftigung) kann dadurch auch das Niveau der berichteten Quoten für diese Staatsangehörigkeit nach oben verzerrt werden. Im Extremfall wären dann Quoten von über 100 Prozent möglich.
In Einzelfällen kann es daher zu ungewöhnlichen Anomalien kommen. Wie bereits erwähnt, sollte die absolute Höhe der Quoten nicht überbewertet werden, der Informationsgewinn liegt vor allem in der zeitlichen Entwicklung und dem Vergleich. Es sollte sich in Erinnerung gerufen werden, dass der Zweck der Ausländerstatistik nach dem AZR nicht darin besteht die Grundlage für die präzise Berechnung von Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten zu bilden.
Weitere Informationen zum Ausländerzentralregister finden sich im "Qualitätsbericht Ausländerstatistik" vom Statistischen Bundesamt unter diesem Link.
In der Standardberichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden in der Regel für die Berechnung von Quoten, die auf Bevölkerungsdaten beruhen, die Informationen aus der Bevölkerungsfortschreibung verwendet. Lediglich in der Migrationsberichterstattung werden Informationen aus dem AZR genutzt. Wie oben beschrieben, kommt es durch die Verwendung unterschiedlicher Quellen zur Bevölkerung zu merklichen Unterschieden bei den Quoten:
- Basierend auf der Bevölkerungsfortschreibung lag die Beschäftigungsquote SvB im Dezember 2022 für Ausländer bei 53,9 Prozent.
Basierend auf dem Ausländerzentralregister lag die Beschäftigungsquote SvB im Dezember 2022 für Ausländer bei 47,4 Prozent. - Basierend auf der Bevölkerungsfortschreibung lag die SGB II-Hilfequote im Dezember 2022 für Ausländer bei 22,3 Prozent.
Basierend auf dem Ausländerzentralregister lag die SGB II-Hilfequote im Dezember 2022 für Ausländer bei 20,8 Prozent.
Die Bevölkerungsfortschreibung liegt jährlich mit mehreren Monaten Wartezeit nur zum Stichtag 31. Dezember vor. Unterjährig würde die fixierte Bevölkerungszahl (31. Dezember) zu systematischen Verzerrungen führen. Daten aus dem Ausländerzentralregister haben hingegen den Vorteil, dass sie monatlich mit nur einem Monat Wartezeit und damit quasi periodengleich vorliegen.
In der Standardberichterstattung (Bevölkerungsfortschreibung) wird die Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze für den Rentenbeginn verwendet. In der Migrationsberichterstattung (AZR) auf Grund der Datenverfügbarkeit jeweils bis unter 65 Jahren.
Arbeitslosenquoten nach Staatsangehörigkeiten werden mit einer eingeschränkten Bezugsgröße ermittelt, da Angaben zu Selbständigen, Beamten und Grenzpendlern nicht zeitnah oder nicht in der erforderlichen Differenzierung zur Verfügung. stehen. Die eingeschränkte Bezugsgröße umfasst damit die Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten sowie die Arbeitslosen.
- Basierend auf der Bezugsgröße für alle zivilen Erwerbspersonen lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2022 für Ausländer bei 13,9 Prozent.
- Basierend auf der eingeschränkten Bezugsgröße im Rahmen der Migrationsberichterstattung lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2022 für Ausländer bei 14,2 Prozent.
Aus den oben beschriebenen Gründen wird abschließend auch empfohlen, die Arbeitslosenquoten, Beschäftigungsquoten und SGB II-Hilfequoten tendenziell separat zu betrachten und Zusammenhänge nicht zu überinterpretieren.
Erklärung zu den Länderzusammenfassungen
Die Osterweiterung der EU wurde in mehreren Etappen vollzogen. Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen traten 2004 der EU bei und erlangten die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011. Es folgten am 1. Januar 2007 die Beitritte von Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2013 der von Kroatien; die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit erhielten diese Länder zum 1. Januar 2014 und zum 1. Juli 2015.
Von der EU-Schuldenkrise sind die sogenannten GIPS-Staaten, also Griechenland, Italien, Portugal und Spanien am stärksten betroffen. Für die Menschen in den genannten Ländern stellt sich die Situation auf ihrem heimischen Arbeitsmarkt oftmals schwierig dar. Gleichzeitig gibt es gegenwärtig in Deutschland insbesondere für ausgebildete Arbeitskräfte gute Möglichkeiten, eine Beschäftigung zu finden. Die Vermutung besteht, dass der deutsche Arbeitsmarkt Arbeitskräfte aus diesen Ländern anzieht und von dem Zuzug profitieren könnte.
Das Aggregat EWR und Schweiz umfasst die Länder Liechtenstein, Norwegen, Island (auch sog. EFTA-Staaten) sowie die Schweiz. Diese Länder bilden mit der EU eine besondere Freihandelszone, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Am 31. Januar 2020 endete die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union. Aufenthaltsrechtlich gilt das Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt als Drittstaat.
Für die Analyse der Auswirkungen der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt wird das Aggregat Asylherkunftsländer gebildet. In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien aufgenommen, da hier in den Jahren von 2012 bis 2015 die meisten Asylerstanträgen gestellt wurden.
Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum auch zahlreiche Asylanträge von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) und osteuropäischen Drittstaaten (Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland und Republik Moldau) gestellt. Aus diesen Ländern gibt es zwar nach wie vor Zuwanderung mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, sie erfolgte aber nicht vorrangig aus Fluchtgründen. Eine Ausnahme stellen die ukrainischen Kriegsflüchtlinge seit Beginn der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine Ende Februar 2022 dar. Ukrainische Flüchtlinge erhalten ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren ohne Asylantrag und eine Arbeitserlaubnis.
Indikatoren „Migration und Arbeitsmarkt“
Hier finden Sie alle für das Thema Migration und Arbeitsmarkt relevanten Indikatoren.
Wichtige Hinweise
Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Staatsangehörigkeiten kann nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen Migration gesehen werden können.
Als Referenzgrößen wird die Entwicklung für Insgesamt sowie für Deutsche und andere ausländische Staatsangehörigkeiten angeboten, die in der Summe das inländische Arbeitskräftepotenzial darstellen. Die Abgrenzung von Ausländern aus Zuwanderungsländern und aus sonstigen Ländern ist naturgemäß nur eine Näherung, weil einerseits Ausländer aus Zuwanderungsländern schon lange im Lande leben können und andererseits Ausländer aus sonstigen Ländern vor kurzem neu zugewandert sein können.
Für die Frage, wie gut den Menschen aus den Migrationsländern die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gelingt, sind die Arbeitslosen-, Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten zentrale Indikatoren und häufig besser geeignet als die absoluten Zahlen. Für weitergehende Ausführungen u.a. zu den Quoten vgl. bitte auch die Hinweise unter der Kachel „Informationen“.
Wenn Sie noch mehr zum Thema Migration erfahren wollen, schauen Sie bitte auch auf unsere Themenseite Migration.
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