Pendler

Jahresdaten zu Ein- und Auspendlern für Kreise und Gemeinden in Deutschland

Kreispendler


Grundlagen

Die Beschäftigungsstatistik der BA beruht auf den Arbeitgebermeldungen zur deutschen Sozialversicherung.

Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsort sich vom Wohnort unterscheidet.
Einpendler wohnen nicht an ihrem Arbeitsort, Auspendler arbeiten nicht an ihrem Wohnort.

In der Beschäftigungsstatistik werden Personen als Pendler ausgewiesen, wenn ihr Arbeitsort außerhalb der Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen ihres Wohnortes liegt. Beschäftigte, die in derselben Gemeinde (bzw. Kreis oder Land) wohnen und arbeiten, gelten nicht als Pendler. Der Wohnort von Beschäftigten leitet sich aus ihrem Hauptwohnsitz ab. Damit gilt auch als Pendler, wer einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort hat, also vermutlich nicht täglich pendelt.  Ob und wie häufig Pendler tatsächlich ihren Arbeitsort aufsuchen, ist nicht abbildbar. Der Wohnort kann auch im Ausland liegen, der Arbeitsort - wegen des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik - jedoch nicht. Einpendler aus dem Ausland sind statistisch darstellbar, wenn der Arbeitsort in Deutschland liegt und sie der deutschen Sozialversicherung unterliegen. Die Zahl der Auspendler in das Ausland ist nicht ermittelbar.

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Weiterführende Informationen zu den Grundlagen finden Sie bei den Kurzinformationen, bei den Methodischen Hinweisen, bei den Qualitäts- und Methodenberichten sowie im Glossar. Zudem empfehlen wir Ihnen die Dokumentationen zu den Regionalen Gliederungen.