Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund wird über gesonderte, freiwillige Befragungen in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern seit Mitte 2011 erhoben. Diese basieren auf § 281 Abs. 4 SGB III i. V. m. der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV). Aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung kann die Datenqualität aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein.
Tabellen
Migrationshintergrund erklärt
Migrationshintergrund - Definitionen, Abgrenzungen und Eckwerte
Häufig kommt es in der öffentlichen Diskussion zu Verwechslungen oder gar fälschlicher Verwendung der Begriffe Ausländer, Migrant, Zuwanderer, Flüchtling oder Person mit Migrationshintergrund. Die Hintergrundinfo (PDF, 196KB) beleuchtet vor allem den definitorischen Unterschied zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländern und zeigt die Situation auf dem Arbeitsmarkt dieser Personen auf.