Aktive Arbeitsuche
Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization - ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.
Nach dem ILO-Erwerbskonzept ist „aktive Arbeitsuche“ dann erfüllt, wenn innerhalb der letzten vier Wochen spezifische Schritte unternommen wurden, um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit zu finden. Nach dem SGB III hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, insbesondere Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung wahrzunehmen, bei der Vermittlung durch Dritte mitzuwirken und die Selbstinformationseinrichtungen der Agenturen für Arbeit zu nutzen.