Das Ein-Stunden-Kriterium

Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization - ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.

Konzeptionell folgt die ILO einem extensiven Erwerbskonzept und zählt jeden als erwerbstätig und damit nicht als erwerbslos, der in der Woche wenigstens eine Stunde erwerbstätig war; gleichzeitig reicht schon die Suche nach einer Tätigkeit von wenigstens einer Stunde, um als erwerbslos klassifiziert zu werden. Dagegen schließt das SGB auch bei einer Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden Arbeitslosigkeit nicht aus, fordert aber die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden.