Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization - ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.
Dieses Kriterium hat in der ILO-Erwerbsstatistik keine eigenständige Bedeutung. Relevant für den Erwerbslosenstatus wird die Maßnahmeteilnahme erst dann, wenn sie Einfluss auf die Arbeitslosenkriterien nimmt. Das bedeutet konkret: die Maßnahmeteilnahme beendet die Erwerbslosigkeit nur dann, wenn dadurch wenigsten eine Stunde in der Woche gearbeitet wird, die Verfügbarkeit eingeschränkt wird (also eine Arbeitsstelle innerhalb von zwei Wochen nicht aufgenommen werden kann) oder die aktive Arbeitsuche unterbleibt.