Hinweise zu statistischen Angaben
Erläuterungen zum Online-Bericht über den Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker
Angaben zu Berufen
Die Berufsgruppierungen in diesem Online-Bericht basieren auf der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) und sind in derselben Abgrenzung sowohl für gemeldete Arbeitsstellen und Arbeitslose (ab dem Jahr 2007) als auch für Erwerbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ab dem Jahr 2012 bzw. 2013) verfügbar. Mit früheren Veröffentlichungen auf Grundlage der Klassifikation der Berufe 1988 bzw. 1992 sind sie nicht vergleichbar.
Die Zuordnung zu einem Beruf richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Diese muss nicht unbedingt dem formalen Berufsabschluss entsprechen. So wird zum Beispiel ein Erwerbstätiger mit einem geisteswissenschaftlichen Abschluss, der oder die als Pressesprecher/-in arbeitet, statistisch nicht als Geisteswissenschaftler/-in ausgewiesen, sondern in der Berufsgruppe Öffentlichkeitsarbeit.
Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, sind die Bezeichnungen teilweise gegenüber den offiziellen Benennungen in der Klassifikation verkürzt.
Akademische Berufe
Die Gesamtzahl der erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder arbeitslosen Akademiker/-innen bezieht sich auf Personen, die über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss verfügen, unabhängig davon, welche Tätigkeit sie ausüben oder anstreben. Gleiches gilt für Erwerbstätige mit einem Studienabschluss einer bestimmten Hauptfachrichtung. Wenn im Text von Hochschulabschluss gesprochen wird, schließt das in der Regel auch den Fachhochschulabschluss mit ein.
Als erwerbstätige, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. arbeitslose Akademiker/-innen in den einzelnen Berufsgruppen werden ansonsten Personen ausgewiesen, die aktuell eine Tätigkeit mit dem Anforderungsniveau „Experte“ in genau diesem Berufsfeld ausüben oder anstreben. Im Sinne einer tätigkeitsorientierten Betrachtung tritt hierbei der formale Abschluss in den Hintergrund.
Dem entsprechend werden in der Regel auch die gemeldeten Arbeitsstellen ausgewiesen: Als gemeldete Arbeitsstellen für Akademiker werden also Stellenofferten verstanden, die eine Tätigkeit anbieten, die dem Anforderungsniveau 4 „Experte“ entspricht.
Das Anforderungsniveau 4 - Experte bezieht sich auf Berufe, die in der Regel eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende Berufserfahrung voraussetzen. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Master, Diplom, Staatsexamen, ggf. Promotion oder ähnliches).
Je nach Relevanz werden zum Teil zusätzlich Angaben zum Anforderungsniveau 3 - Spezialist einbezogen. Diesem sind Berufe zugeordnet, denen eine Meister- oder Technikerweiterbildung bzw. eine gleichwertige Fachschulausbildung vorausgegangen ist. Ebenso sind Berufe beinhaltet, für die eine Ausbildung an einer Berufsakademie oder eine bis zu dreijährige Hochschulausbildung (in der Regel Bachelor) vorausgesetzt wird. Eine Differenzierung nach akademischer oder nichtakademischer Berufsqualifikation ist innerhalb des Anforderungsniveaus „Spezialist“ nicht möglich.
Statistische Abgrenzung akademischer Berufsfelder
Soweit nicht anders angegeben, wurden für die akademischen Berufsfelder folgende Studienfachrichtungen bzw. Abgrenzungen auf Basis der KldB 2010 (jeweils Anforderungsniveau 4) zu Grunde gelegt:
Kapitel | beschriebene Berufe/Berufsaggregate | Nach ausgeübten Berufen: KldB 2010 | Nach Abschluss: Studienfachrichtung |
---|---|---|---|
* Anforderungsniveau 3+4 ** Anforderungsniveau 2-4, darunter 4 | |||
1 | Verwaltung, Bibliothekswesen | 732, 733 | |
1 | Mediengestaltung, Werbung, Marketing | 23, 921 | Marketing und Werbung |
1 | Land-, Tier, Forstwirtschaft, Gartenbau | 11,12 | |
1 | Geistes-, Gesellschaftswissenschaften, Publizismus | 911, 912, 913, 922*, 923*, 924* | |
2.1 | Technisches Ingenieurwesen | 25-27 | Maschinenbau/-wesen, Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik (Fahrzeugtechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Verkehrsingenieurwesen, Schiffbau/Schiffstechnik) Energietechnik, Kerntechnik, Elektrotechnik, Fertigungs- und Produktionstechnik |
2.1.1 | Maschinenbau und Fahrzeugtechnik | 25 | |
| 251 | ||
| 2510, 2518 | ||
| 2513 | ||
| 2519 | ||
| 252 | ||
| 2521 | ||
| 2523 | ||
| 2529 | ||
2.1.2 | Mechatronik, Energie und Elektrotechnik | 26 | |
Mechatronik und Automatisierung | 261 | ||
Energietechnik | 262 | ||
Elektrotechnik | 263 | ||
2.1.3 | Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Produktion | 27 | |
| 271 | ||
| 2719 | ||
| 273 | ||
| 272, 273 | ||
| 2722, 2728 | ||
| 2730 | ||
| 2731 | ||
| 2729, 2739 | ||
2.1.4 | Architektur und Bauingenieurwesen | 3111 und 31-33 (ohne 3111) | Architektur, Bauwesen (Bauingenieurwesen/Ingenieurbau, Holzbau, Stahlbau, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Meliorationswesen, Verkehrsbau) |
2.2 | Informatik | 43** | |
2.3 | Naturwissenschaften | Mathematik, Naturwissenschaften (ohne Informatik und Pharmazie) | |
Mathematik, Physik | 411, 414 | ||
Chemie | 413 | ||
Biologie | 412 | ||
Geowissenschaften, Geografie, Meteorologie | 421 | ||
2.4 | Wirtschaftswissenschaften | Wirtschaftswissenschaften | |
oder Management, Handel, Finanzen, Wirtschaftswiss. | |||
Handel, Vertrieb, Verkehr und Logistik | 61, 62, 51 | ||
Unternehmensführung, -beratung, -verwaltung | 71 ohne 714 | ||
Finanzen, Rechnungswesen, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung | 72 | ||
Volkswirtschaft | 914 | ||
2.5 | Rechtswissenschaften | 731 | Rechtswissenschaft, Rechtspflege |
2.6 | Medizin und Pharmazie | ||
Humanmedizin | 814 ohne 8147 | ||
Zahnmedizin | 8147 | ||
Tiermedizin | 815 | ||
Pharmazie | 818 | ||
2.7 | Sozialarbeit, Sozialpädagogik, -beratung | 831 | Kinder- und Jugendarbeit sowie Sozialarbeit und Beratung |
2.8 | Lehrkräfte | 84 | |
2.9 | Gesellschaftswissenschaften | 913 | |
Politologie | 9131 | Politikwissenschaften | |
Soziologie | 9132 | Sozialwissenschaften | |
Erziehungswissenschaften | 9133 | Erziehungswissenschaften | |
andere Gesellschaftswissenschaften | 913 ohne 9131-9133 | ||
2.10 | Psychologie | 816 | Psychologie |
nichtärztliche Psychotherapie | 8163 | ||
Psychologie (ohne nichtärztliche Psychotherapie) | 816 ohne 8163 | ||
2.11 | Sprach-, Literatur- und Geisteswissenschaften | 911, 912 | Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Sprachwissenschaften, Philosophie, Kulturwissenschaften, Geschichte |
| 911 | ||
| 9122, 9123 | ||
| 9124 | ||
2.12 | Redaktion, Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit | 922*, 923*, 924* |
Angaben zu Arbeitslosen
Die Angaben zu Arbeitslosen beinhalten auch Daten der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (zugelassene kommunale Träger – zkT). Die registrierte Arbeitslosigkeit wird damit vollständig abgebildet.
Studienfach- und berufsspezifische Arbeitslosenquoten
In diesem Online-Bericht wird auf zwei verschiedene Berechnungsarten von Arbeitslosenquoten zurückgegriffen, die jeweils einen anderen Fokus haben:
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wendet seit 2019 ein Konzept an, mit dem berufsspezifische Arbeitslosenquoten auf Basis des amtlichen Berechnungskonzepts berechnet werden können (vgl. Methodenbericht „Einführung berufsspezifischer Arbeitslosenquoten auf Basis des amtlichen Berechnungskonzeptes“). Die berufsspezifische Arbeitslosenquote wird ermittelt, indem die Zahl der Arbeitslosen, die einen bestimmten Zielberuf anstreben, bezogen wird auf die Summe der Erwerbstätigen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Selbständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte), die diesen Beruf ausüben, und der Arbeitslosen, die diesen Zielberuf anstreben. Mit Schätz- und Korrekturverfahren werden auftretende Datenlücken ausgeglichen. Bei der Interpretation der berufsspezifischen Arbeitslosenquoten ist zwingend zu beachten, dass die Quoten sich auf spezifische Zielberufe beziehen und Arbeitslose, die solche Berufe anstreben, häufig auch Beschäftigungen in anderen Berufen aufnehmen können. Die Arbeitslosenquote bringt also nur zum Ausdruck, wie groß das Risiko ist, in dieser spezifischen beruflichen Tätigkeit keine Beschäftigung zu finden und arbeitslos zu sein. So bedeutet eine hohe berufsspezifische Arbeitslosenquote zwar ein hohes Risiko für Personen mit diesem Zielberuf, dass sie in dieser beruflichen Tätigkeit nicht zum Zuge kommen. Berücksichtigt man aber die Spielräume beruflicher Mobilität, kann das Arbeitslosigkeitsrisiko für diese Personen deutlich kleiner ausfallen, wenn die Einmündungsmöglichkeiten in andere berufliche Tätigkeiten berücksichtigt werden.
Soweit vorhanden, wird in diesem Bericht daher die studienfachspezifische Arbeitslosenquote ausgewiesen (vgl. Abbildung 1.7 – 4). Aufgrund der Datenlage ist dies jedoch nur für ausgewählte Studienfachrichtungen möglich. Im Unterschied zur berufsspezifischen Arbeitslosenquote liegt dabei eine abschlussorientierte Betrachtung zu Grunde: Im Zähler stehen registrierte Arbeitslose, die einen bestimmten Studienabschluss erworben haben, unabhängig davon welchen Zielberuf sie anstreben. Der Nenner enthält alle Personen mit diesem Studienabschluss, die (in irgendeinem Beruf) erwerbstätig sind bzw. als Arbeitslose mit diesem Studienabschluss (irgend)eine Beschäftigung suchen. Die tatsächlich ausgeübte oder angestrebte Tätigkeit spielt in diesem Kontext also keine Rolle. Insoweit kann diese Quote als Risiko interpretiert werden, mit einem bestimmten Studienabschluss – trotz Ausnutzung aller vorhandenen beruflichen Mobilität – arbeitslos zu sein. Insbesondere bei Studienfächern wie z. B. den Sprachwissenschaften, denen eine große Bandbreite an beruflichen Tätigkeitsfeldern zur Verfügung steht, fällt die studienfachspezifische Arbeitslosenquote nominal deutlich kleiner aus als die berufsspezifische Arbeitslosenquote, weil letztere ausschließlich Personen berücksichtigt, die Tätigkeiten in der jeweiligen Berufsgruppierung der KldB 2010 ausüben bzw. anstreben. Die nominale Differenz zwischen den beiden Arbeitslosenquoten gibt damit Hinweise darauf, wie das Arbeitslosigkeitsrisiko durch berufliche Mobilität verringert werden kann.
Angaben zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Die Beschäftigungsstatistik wird aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung gewonnen. Aufgrund der Abgabefristen und des Meldeflusses sind stabile Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zu erzielen.
Erwerbstätigenstatistik und Beschäftigungsstatistik
In vielen Berufsgruppen gibt es große Unterschiede zwischen den Angaben zu erwerbstätigen Personen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus) und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik). Dies hat mehrere Gründe:
Zum einen stellt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, neben zum Beispiel Selbständigkeit, Beamtenstatus und geringfügiger Beschäftigung, eine Untergröße der Erwerbstätigkeit dar. Insoweit liegt es auf der Hand, dass die Zahl der Erwerbstätigen in der Regel höher ausfällt als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Zum anderen gibt es merkliche Differenzen, die auf die unterschiedlichen Erhebungsmethoden zurückzuführen sind: Während die Statistik über die Erwerbstätigkeit auf Hochrechnungen aus dem Mikrozensus beruht, resultiert die Statistik über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus einer Vollerhebung im Wege des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.
Die Ergebnisse beider Statistiken weichen darüber hinaus aufgrund von Beurteilungsspielräumen bei der Zuordnung einer ausgeübten Tätigkeit zu einem Beruf laut KldB 2010 voneinander ab. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei der Erwerbstätigkeit Jahresdurchschnitte angegeben werden (letzte Angaben von 2023). In der Beschäftigungsstatistik wird dagegen der Stichtag 30. Juni als Jahreswert verwendet. Letzte Angaben sind hier für das Jahr 2023 verfügbar.
Angaben zum Entgelt
Die Entgeltinformationen stammen aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung. Ausgewiesen wird in diesem Bericht jeweils der Median der Monatsbruttoentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeit-Beschäftigten (ohne Personen in Ausbildung). Die aktuell vorliegenden Angaben beziehen sich auf das Kalenderjahr 2022. Das Anforderungsniveau richtet sich nach den oben definierten Berufsfeldern. Das Entgelt wird nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfasst. Diese belief sich 2022 in Westdeutschland auf 7.050 Euro monatlich und in Ostdeutschland auf 6.750 Euro.
Angaben zu Studierenden
Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger entspricht den Studierenden im 1. Hochschulsemester einschließlich der Leramtsstudierenden. Bei Betrachtung der einzelnen Studienfachrichtungen werden als Studienanfängerinnen und -anfänger die Studierenden im 1. Fachsemester herangezogen; diese Zahl beinhaltet auch die Studienfachwechsler. Lehramtsstudiengänge bleiben hierbei außen vor. Auch bei den Angaben zu den erfolgreichen Prüfungen werden die Fachrichtungen ohne Lehrämter ausgewiesen (soweit im Einzelfall nicht anders angegeben). Die Lehramtstudiengänge werden zusammengefasst in Kapitel 2.8 Lehre und Ausbildung betrachtet.
Ab Wintersemester 2015/16 wird in der Hochschulstatistik eine geänderte Fächersystematik verwendet, die eine teilweise Neuzuordnung von Studienbereichen zu Fächergruppen bewirkte. Für die Angaben in dieser Broschüre wurde die aktuell gültige Fächerzuordnung rechnerisch auch für die Studienjahre vor der Umstellung 2015/16 zu Grunde gelegt. Damit können konsistente Entwicklungen ab 1993 abgebildet werden.
Zeitangaben und Datenverfügbarkeit
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text in der Regel nur das jeweilige Jahr benannt. Im Einzelnen verbergen sich dahinter folgende Größen und Zeitpunkte beziehungsweise Zeiträume:
Bei Angaben zur Erwerbstätigkeit handelt es sich jeweils um Jahresdurchschnittsbestände. Daten zu Berufen auf Grundlage der KldB 2010 sind ab dem Jahr 2012 verfügbar. Vergleiche mit früheren Jahren sind nicht möglich. Eine Ausnahme bilden die Angaben zu Erwerbstätigen, betrachtet nach Studienabschluss. Hier sind weiterzurückgehende Zeitvergleiche möglich (allerdings ohne Aussagen zum ausgeübten Beruf).
Aufgrund einer Umstellung der Erhebungsmethodik des Mikrozensus im Jahr 2020 sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beziehen sich in diesem Online-Bericht jeweils auf den Stichtag 30. Juni. Angaben zu den ausgeübten Berufen sind nach der KldB 2010 seit dem Jahr 2013 auswertbar. Vergleiche mit früheren Jahren sind nicht möglich.
Bei Jahresangaben von Arbeitslosenbeständen wird auf den Jahresdurchschnittsbestand des jeweiligen Jahres zurückgegriffen. Daten nach der KldB 2010 sind seit 2007 verfügbar.
Hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsstellen werden die Zugänge von Januar bis Dezember sowie der Jahresdurchschnittsbestand des jeweiligen Jahres betrachtet. Angaben nach Berufen sind auf Basis der KldB 2010 ebenfalls seit 2007 vorhanden.
Im Bereich der Hochschulstatistik umfasst das Studienjahr das jeweilige Sommersemester und das darauffolgende Wintersemester. In der Prüfungsstatistik beinhaltet das Prüfungsjahr das Sommersemester und das vorangehende Wintersemester. Angaben liegen bis zum Studien- bzw. Prüfungsjahr 2020/21 vor.
Datenrevisionen
Aufgrund der Weiterentwicklung der Auswertungsprozesse in der Statistik kann es zu Abweichungen im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen kommen. Näheres in Bezug auf die BA-Statistik finden Sie im Bereich Grundlagen.
Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Erläuterungen zu allen für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit relevanten Fachbegriffen können im Glossar nachgelesen werden.